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Verkehrspolitik der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland


Verkehrspolitik der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland

Da in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer nach Artikel 85 und 90 des Grundgesetzes vom Bundesministerium für Verkehr beauftragt sind die Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) zu verwalten, hat jedes Bundesland ein anderes “Rezept”. Manche haben Selbstverwaltungskörperschaften gebildet, andere nehmen die Verwaltung selbst in der Hand. Das Land Baden-Württemberg verwaltet die Bundesfernstraßen selbst. Zuständig für die Bundesfernstraßen ist in Baden-Württemberg seit 2011 als oberstes Ministerium das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur. Diesem sind die Regierungspräsidien untergeordnet, welche die Bundesfernstraßen schließlich als ausführende Behörde verwalten.

 

Die Rolle der Bundesstraße 30 in der baden-württembergischen Verkehrspolitik

Wie das Land Baden-Württemberg über den kompletten vom Neu- und Ausbau der Bundesstraße 30 denkt, hat bereits die Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2003 gezeigt. Für den Abschnitt von Ravensburg bis Friedrichshafen, von Biberach bis Oberessendorf, wie auch für die zweite Fahrbahn der Ortsumgehung Bad Waldsee war vom Bund zunächst der “Vordringlichen Bedarf” vorgesehen. Trotz genehmigten Vorentwurfs wurde die zweite Fahrbahn der Ortsumgehung Bad Waldsee dann aber in den “Weiteren Bedarf” abgestuft. Ebenfalls abgestuft wurde die zweite Fahrbahn von Oberessendorf bis Biberach, da der Kreistag Biberach nicht damit einverstanden war. Die Ortsumgehungen Enzisreute, Gaisbeuren der Neubau des Abschnitts Bad Waldsee-Nord bis Oberessendorf sowie die zweiten Fahrbahnen zwischen Oberessendorf und Biberach wurden vom Land ohne weitere Überlegung für den “Weiteren Bedarf” ohne Planungsrecht vorgeschlagen. Außerdem mit dem Vermerk "Disponibel." Der Vollständige Bericht kann beim Land Baden-Württemberg unter dem Aktenzeichen 3-3803.1/40 eingesehen werden.

 

Priorisierung 2007

Seit Sommer 2007 gibt es in Baden-Württemberg eine Prioritätenliste, in der die B 30 wie folgt eingestuft war, wobei das Land betonte, dass die Prioritätenliste keine Auswirkung auf die Realisierung hätte:

 

Projekt BW6513 - B 30 Baindt (Egelsee) - Friedrichshafen

 

  • B 30 Baindt (Egelsee) - Ravensburg (Eschach)

  5,6 km

Teil A Priorität 2.
Realisierung bis 2015
 

  • B 30 Ravensburg (Eschach) - Friedrichshafen (B 31)

11,1 km

Teil B Priorität 4.
Realisierung voraussichtlich zwischen 2016 und 2024.

 

16,7 km

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Projekt BW6512 - B 30 Biberach (Jordanbad) - Enzisreute

 

  • B 30 Biberach (Jordanbad) - Hochdorf

  5,0 km

Nicht in der Prioritätenliste enthalten. Realisierung voraussichtlich nach 2035.
 

  • B 30 Hochdorf - Oberessendorf 

  4,8 km

Nicht in der Prioritätenliste enthalten. Realisierung voraussichtlich nach 2035.
 

  • B 30 Oberessendorf - Bad Waldsee

  7,6 km

Nicht in der Prioritätenliste enthalten. Realisierung voraussichtlich nach 2035.
 

  • B 30 Ortsumgehung Bad Waldsee (zweite Fahrbahn)

  4,5 km

Nicht in der Prioritätenliste enthalten. Realisierung voraussichtlich nach 2035.
 

  • B 30 Ortsumgehung Enzisreute

  3,4 km

Nicht in der Prioritätenliste enthalten. Realisierung voraussichtlich nach 2035.
 

  • B 30 Ortsumgehung Gaisbeuren

  5,4 km

Nicht in der Prioritätenliste enthalten. Realisierung voraussichtlich nach 2035.

  

30,7 km 

 

 

 

 

 

 

 

Priorisierung 2013

Seit November 2013 liegt eine weitere Priorisierung des Landes vor. Darin hat das Land die Projekte für den Bundesverkehrswegeplan 2015 priorisiert.
 


Nicht mehr enthalten sind:
Nach der Liste des Landes werden diese Projekte nicht mehr für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet.  Für die B 30 Baindt (Egelsee) - Ravensburg (Eschach) erfolgte am letzten noch nicht realisierten Bauabschnitt VI (“B 30-Süd”) am 03.07.2013 der erste Spatenstich. Der Bund wird diese Maßnahme deshalb von sich aus berücksichtigen. Die anderen Projekte sollen nicht mehr verwirklicht werden.

  • B 30 Baindt (Egelsee) - Ravensburg (Eschach)               Begründung: Im Bau
  • B 30 Hochdorf - Oberessendorf                                            Begründung: Kein Bedarf
  • B 30 Oberessendorf - Bad Waldsee                                   Begründung: Kein Bedarf
  • B 30 Ortsumgehung Bad Waldsee (zweite Fahrbahn)    Begründung: Kein Bedarf



Vorrangig sollen umgesetzt werden:
Nach der Liste des Landes sollen die folgenden Projekte mit dem Bundesverkehrswegeplan 2015 vorrangig umgesetzt werden.

  • B 30 Ravensburg (Eschach) - Friedrichshafen (B 31)
  • B 30 Biberach (Jordanbad) - Hochdorf



Nachrangig ohne Planungsrecht:
Nach der Liste des Landes sind die folgenden Projekte weniger wichtig und wurden in einer Gruppe ohne Planungsrecht für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet.

  • B 30 Ortsumgehung Gaisbeuren
  • B 30 Ortsumgehung Enzisreute



Fast alle gestrichenen und zurückgestellten Maßnahmen betreffen das Gemeindegebiet von Bad Waldsee. Die Ortsdurchfahrten Gaisbeuren und Enzisreute sind unter allen Bundesstraßenprojekten des Landes mit ca. 22.700 Fahrzeuge pro Werktag mit Stand 2010, davon rund 2.000 Lkw, mit am höchsten belastet. Hier sieht das Land in seiner Priorisierung von 2013 allerdings mitunter den geringsten Bedarf im Land.
 


 

Generalverkehrsplan von Baden - Württemberg

Generalverkehrsplan 2010
Am 14. Dezember 2010 beschloss die Landesregierung von Baden-Württemberg den neuen Generalverkehrsplan 2010. Der neue Generalverkehrsplan bildet die Grundlage für die Verkehrspolitik des Landes bis 2025 und stellt die Weichen für eine zukunftsfähige nachhaltige Mobilität. Er löst den Plan von 1995 ab und steht unter dem Motto: "Nachhaltigkeit, Realitätsnähe und Haushaltskonsolidierung".
 

    Laufzeit
    Der Generalverkehrsplan 2010 hat keine feste Laufzeit.

     

    Finanzierung
    Systemwechsel von der Haushaltsfinanzierung zur Nutzerfinanzierung, Ausdehnung der Lkw-Maut auf vierstreifige Bundesstraßen, Einführung einer Pkw-Maut, Betreibermodelle im Straßenbau.

     

    Schwerpunkte im Straßenbau
    Beim Ausbau der Bundesfernstraßen im Land müssen dort Schwerpunkte gesetzt werden, wo bereits heute Kapazitätsengpässe im Netz bestehen oder sich diese aufgrund der erwarteten Verkehrsentwicklung abzeichnen.

     

    Naturschutz im Straßenbau
    Der Schutz der Natur wird weiterhin bei Planung, Bau und Betrieb der Straßen in Baden-Württemberg eine wichtige Rolle spielen. Im Vordergrund aller Aktivitäten zum Schutz von Flora und Fauna steht dabei die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Land.

     

    Flächenschonung
    Der Straßenbau im Land wird konsequent nach dem Grundsatz "Ausbau vor Neubau" erfolgen. Neue Trassen sollen, wo immer dies möglich ist, mit bereits bestehenden Verkehrswegen gebündelt werden, damit die Flächeninanspruchnahme und -zerschneidung auf ein unvermeidbares Maß reduziert werden kann.

     

    Lärmsanierung
    Neben der Absenkung der Auslösewerte für Lärmsanierungsmaßnahmen werden neue gesetzliche Regelungen für die Behandlung von Bündelungslagen mehrerer Verkehrswege benötigt. Das Land setzt weiterhin konsequent auf Lärmminderung durch technische Innovationen bei der Straßeninfrastruktur und der Verkehrssteuerung, wie lärmmindernde Fahrbahnbeläge und lärmarme Fahrbahnübergänge an Brücken sowie moderne Verkehrsbeeinflussungsanlagen zur Verstetigung des Verkehrsflusses.

     

    Einbindung in das nationale und internationale Straßennetz
    Die Einbindung der Autobahnen und Bundesstraßen in das transeuropäische, nachbarstaatliche und nationale Fernstraßennetz ist funktions- und leistungsfähig sowie umweltverträglich zu erhalten und auszubauen.

     

    Priorisierung im Fernstraßenbau
    Das Land fordert die hochbelasteten Fernstraßen des transeuropäischen und nationalen Netzes, die noch keinen adäquaten Ausbaustandard aufweisen, beschleunigt weiter auszubauen.

     

    Mittelzuweisungen des Bundes
    Das Land wird sich dafür einsetzen, dass die Finanzmittel des Bundes für den Südwesten erheblich aufgestockt werden, um den Rückstand beim Neu- und Ausbau der Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg aufzuholen.

     

    Ausbau der Bundesstraßen
    Das Land wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass alle für Baden-Württemberg besonders wichtigen Vorhaben an Bundesstraßen bei der nächsten Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans in den vordringlichen Bedarf aufgenommen werden. Das Land strebt dabei ein ausgewogenes Verhältnis des Ausbaustandards zwischen verkehrlich hochbelasteten Strecken bzw. Korridoren in Ballungsräumen und den Fernverkehrsachsen im Ländlichen Raum an. Es wird insbesondere darauf hinwirken, dass Bundesstraßen mit bisher ungenügendem Standard ausgebaut und hochbelastete Ortsdurchfahrten durch den Bau von Umfahrungen entlastet werden.

     

    Kategorisierung des Straßennetzes
    Das Land überprüft die funktionale Gliederung des klassifizierten Straßennetzes in Baden-Württemberg, um ein eigenes Konzept für ein modifiziertes Bundes- und Landesstraßennetz entwickeln zu können. Ziel ist es, über das klassifizierte Netz die zentralen Orte im Land in angemessener Zeit erreichen zu können. Seit der letztmaligen Kategorisierung des Netzes 1979/82 haben sich mehrere raumstrukturelle Veränderungen in Baden-Württemberg ergeben, die sich auf das Straßennetz auswirken. Mit der neuen Richtlinie des Bundes für die integrierte Netzgestaltung steht zudem eine aktualisierte fachliche Grundlage zur Verfügung, um unter Berücksichtigung dieser Veränderungen eine neue Straßennetz-Kategorisierung durchführen zu können. Das Land wird auf Grundlage der Ergebnisse der Netzkategorisierung den Dialog mit dem Bund zur zukünftigen Struktur des klassifizierten Straßennetzes im Land suchen.

     

    Minderung von Trennwirkung für Natur und Landschaft
    Das Land wird im Straßenbau weiterhin erhebliche Anstrengungen zur Vermeidung und Minimierung der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft unternehmen. Es wird auch künftig bei der Planung und beim Bau von Straßen den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, dem Gebiets- und Artenschutz, dem Schutz unzerschnittener Landschaftsteile sowie dem Biotopverbund Rechnung tragen. Besonderes Augenmerk wird auf die Vermeidung erheblicher Trennwirkungen beim Neubau oder Ausbau von Verkehrswegen durch die Realisierung art- bzw. lebensraumspezifischer Querungshilfen gelegt. Das Land hat für die Planungsträger den Generalwildwegeplan als Planungs- und Abwägungshilfe erstellt.

     

    FFH-Gebiete
    Die Erhaltung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 wird sichergestellt.

     

    Wasserschutzgebiete
    Beim Neu- und Ausbau von Straßen in Wasserschutzgebieten werden die erforderlichen baulichen und entwässerungstechnischen Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers ergriffen.

     

    Restriktiver Neubau
    Straßen im Land sollen nur noch dann neu gebaut werden, wenn damit Lücken im Netz geschlossen, überlastete Streckenabschnitte leistungsfähiger oder Ortsdurchfahrten im Interesse der dort wohnenden Bürger entlastet werden.

     

    Renaturierung und Rekultivierung
    Straßenflächen, die durch einen Neubau ihre Verkehrsbedeutung verloren haben und für die keine Nachnutzung vorgesehen ist, sollen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel konsequent zurückgebaut und rekultiviert oder renaturiert werden.

     

    Flughafen Friedrichshafen
    Der Flughafen Friedrichshafen soll in seinem Bestand gesichert, bedarfsgerecht ausgebaut und besser an das Schienen- und Straßennetz angebunden werden. Die B 30 Ravensburg - Friedrichshafen ist für den vierstreifigen Ausbau in Planung. Das Land wird sich beim Bund dafür einsetzen, dass dieser Ausbau, der auch zu einer besseren Straßenanbindung des Flughafens Friedrichshafen auf der Nord-Süd-Achse führen wird, bald realisiert wird.

     



Generalverkehrsplan 1995
Der Generalverkehrsplan von Baden-Württemberg von 1995 stand unter dem Motto: “Dauerhaft umweltverträgliche Mobilität”. Oberstes Ziel war die Verkehrsvermeidung- und Verlagerung auf öffentliche Nahverkehrssysteme und der Schiene. Der Umweltschutz sollte weiter vorangetrieben werden. Ausbau stand vor Neubau. Nur dringend notwendige Straßen sollten gebaut werden.
 

    Ziele

    • Dauerhaft umweltverträgliche Mobilität durch Verkehrsvermeidung, (nicht erreicht)
    • Bessere Vernetzung des vorhandenen Verkehrssystems, (nicht erreich)
    • Güterlogistikzentren, (teilweise umgesetzt)
    • Ausbau des Schienennetzes, (teilweise umgesetzt)
    • Stärkung von Fuß- und Fahrradverkehr, (teilweise umgesetzt)
    • Reduzierung von Schadstoffen (Katalysatoren, sparsamere Motoren), (teilweise umgesetzt)
    • Verkehrsmanagementsysteme, die den Ausbau von Straßen überflüssig machen sollten, (teilweise umgesetzt)
    • Ausbau nur der überlasteten Straßen, (nicht erreicht)
    • Für den ländlichen Raum leistungsfähiges und benutzerfreundliches öffentliches Nahverkehrssystem, (nicht erreicht)
    • Optimale Einbindung der Verkehrswege des Landes in die nationalen und internationalen Verkehrsnetze, (nicht erreicht)
    • Gesamtwirtschaftliche Optimierung von Verkehrsinvestitionen, (nicht erreich)
    • Verkürzung von Planungs- und Realisierungszeiten, (nicht erreich)
    • Entlastung von Erholungsräumen, (teilweise umgesetzt)
    • Emmisionsreduzierung. (Reduzierung von Abgasen und Lärm), (teilweise umgesetzt)
    • Umweltschutz, (teilweise umgesetzt)
    • Verlagerung von Gütern auf die Schiene, (nicht erreicht).

       

    Güterlogistikzentren
    Güterlogistikzentren sollten einen Teil des Lkw-Verkehrs auf die Schiene verlagern. Geplant waren regionale Güterlogistikzentren in Biberach und Ravensburg in Ulm sollte ein Güterverkehrszentrum entstehen.

    Die Güterlogistikzentren in Biberach und Ravensburg wurden nicht gebaut. Statt dessen wurden die Güterbahnhöfe, auch der Bahnknoten, wie Aulendorf, geschlossen. Bei Ulm entstand ein großes Güterverkehrszentrum. Die Anfahrt aus dem Bodenseekreis, sowie den Landkreisen Biberach und Ravensburg erfolgt per Lkw.

     

    Allgemeine Finanzierung
    66 Mrd. DM (33,7 Mrd. Euro) seien für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bis 2010 nötig. 12,3 Mrd. DM (6,3 Mrd. Euro) davon entfallen auf die Bundesfernstraßen. Die Finanzierung sollte durch Erhebung einer Pkw- und Lkw-Maut und Erhöhung der Kfz- und Mineralölsteuer erfolgen. 80 Mio. DM (40,1 Mio. Euro) sollten aus Erlösen der Gebäudebrandversicherung kommen. Fehlende Gelder “sollte der Bund schon zur Verfügung stellen”, hieß es. Des weiteren hieß es: ”Preis- und ordnungspolitische Maßnahmen dürfen nicht zu unzumutbaren Härten für einzelne Bevölkerungsschichten führen”.

    Die Kfz- und Mineralölsteuer wurden erhöht. 2005 wurde eine streckenbezogene Lkw-Maut auf Autobahnen eingeführt. Fehlende Gelder wurden vom Bund nicht zur Verfügung gestellt.

     

    Verkehrsfinanzierung
    So sollte der Ausbau des Straßennetzes finanziert werden:

    • Ersatz der Kfz-Steuer durch Erhöhung der Mineralölsteuer und/oder Nutzungsabhängige Verkehrsgebühr,
    • Lkw-Maut auf allen Straßen,
    • Zweckbindung der Einnahmen (Anmerkung: Gab es bereits von 1955 - 1960),
    • Private Vorfinanzierung.

       

    Ausbau des Straßennetzes
    Eine Ausschließlich nachfrageorientierte Verkehrspolitik, die sich auf den Ausbau konzentriert, kann keinesfalls sinnvoll sein“, verlautete der oberste Leitsatz.

    Besondere Berücksichtigung fänden:

    • Ökologie,
    • Ökonomie und
    • Gesellschaftliche Anforderungen.

    Das Straßennetz sollte dennoch optimal an nationale und Internationale Anforderungen angepasst werden, da...

    • ... es Erschließungsmängel im Bereich der Bundesfernstraßen gäbe,
    • ... Bundesfernstraßen angemessen ausgebaut werden sollten.

    Außerdem sollten Straßenverkehrsmanagementsystem eingesetzt werden, um Neubauten zu vermeiden. Bemängelt wurde, dass sich der Bundesverkehrswegeplan 1992 ausschließlich auf die neuen Länder konzentriere.

     

    Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg
    Ziele im Landesentwicklungsplan waren:

    • Im ländlichen Raum sollte das Verkehrswegenetz entlang der Entwicklungsachsen ausgebaut werden,
    • Ausbau des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

       

    Verkehr 2010
    Als notwendig erachtete Maßnahmen:

    • Güterverkehrslogistik. Errichtung von Regionalen Logistik- und Güterverkehrszentren,
    • Neue Betriebsleittechnik im Schienennetz,
    • Optimierung der Betriebssysteme im öffentlichen Personennahverkehr,
    • Verkehrsbeeinflussungssysteme.

       

    Infrasturkurverbesserung

    • Bevorzugter Ausbau des Schienennetzes,
    • Güterlogistikzentren,
    • Ausbau des ÖPNV,
    • Im Straßennetz sollen nur die Projekte im “Vordringlichen Bedarf” bis 2010 realisiert werden.

       

    Verbesserte Verkehrssicherheit

    • Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins,
    • Stärkung des ÖPNV,
    • Verkehrsbeeinflussungssysteme,
    • Schaffung einer sicheren Verkehrsinfrastruktur. Bevorzugt durch Bau von Ortsumgehungen,
    • Verstärkte Verkehrsüberwachung mit höheren Bußgeldern.

       

    Ordnungsrechtliche Vorhaben

    • Liberalisierung im Güter- und Luftverkehr bis 2010,
    • Verstärkte Sicherheitsnormen für Kraftfahrzeuge,
    • Senkung des Treibstoffverbrauchs durch Förderung von sparsamen Motoren durch Erhöhung der Mineralölsteuer,
    • Verringerung von Emissionen durch Erhöhung der Mineralölsteuer,
    • Parkraumbewirtschaftung.

       

    Freiwillige Verhaltensänderung
    Bewegung der Bevölkerung zur Verstärkten Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs.

     

    Umweltgerechter Verkehr

    • Einführung von Abgasgrenzwerten für Mopeds und Motorräder,
    • Verschärfung der geltenden Abgasgrenzwerte,
    • Verbesserung der Kraftstoffqualität. Oberstes Ziel sei ein Benzolgehalt von unter 1 Vol %. Der Schwefelanteil solle unter oder gleich 0,001 Gew. % betragen,
    • Verringerung des Kraftstoffverbrauchs. Angestrebt wurde ein Verbrauch von weniger als 5 Liter auf 100 km,
    • Alternative Energien. Nur Erdgas wurde genannt,
    • Absenkung der Geräuschgrenzwerte (70 - 71 dB (A) bei Pkw, 76 - 78 dB (A) bei Lkw),
    • Moderne Technik in Altfahrzeugen,
    • Verkehrsverlagerung,
    • Ersatz der Kilometerpauschale oder vollständige Streichung,
    • Erhebung von Mineralölsteuer auf Flugzeugbenzin,
    • Entwicklung verkehrsverträglicher Siedlungsstrukturen. Verkehrsunverträgliche Siedlungsstrukturen, wie im ländlichen Raum, sollen möglichst vermieden werden,
    • Förderung von Fahrgemeinschaften,
    • Car-Sharing,
    • Schonung von Fauna und Flora (Natur) (FFH-Richtlinie),
    • Wiederverwendung von Altstoffen.

       

    Umweltschutz im Straßenbau
    Erreicht werden sollte der Umweltschutz im Straßenbau mit folgenden Maßnahmen:

    • Mehrfache Umweltverträglichkeitsprüfungen von unterschiedlichen Gutachtern,
    • Ausbau vor Neubau,
    • Trassenbündelung,
    • Rekultivierung.

       

    Erholungs- und Fremdenverkehr
    Im Bereich des Erholungs- und Fremdenverkehrs sollten Maßnahmen ergriffen werden, da...

    • Baden-Württemberg ein bedeutsames Naherholungsgebiet sei,
    • 40 Mio. Gäste pro Jahr nach Baden-Württemberg kommen würden,
    • Bedeutsamstes Land in Bezug auf Erholungs-, Kneipp-, und Kurorten sei,
    • Gäste sich durch den Verkehr belästigt fühlen.

    Deshalb sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

    • Umweltverträgliche Erschließung,
    • Umweltverträgliche Nahverkehrssysteme (ÖPNV),
    • Verkehrsberuhigung der Heilbäder und Kurorte,
    • Verkehrsvermeidung durch ortsnahe Erholungs- und Freizeitangebote.

 

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Letzte Aktualisierung:
Montag, 30. Dezember 2013