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Geschichte der Bundesstraße 30 von 1970 bis 1979



1970

Vorstellung Gesamtverkehrswegeplan für die Bundesrepublik Deutschland
(Vorgänger des ersten Bundesverkehrswegeplans)
Im April 1970 wird der Gesamtverkehrswegeplan für die Bundesrepublik Deutschland fertiggestellt und vorgestellt. Er stellt den Entwurf für den ersten Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen von 1971 bis 1985 dar.

Es wird zunächst zwischen 5 Einstufungen unterschieden. Eine Einstufung mit 1 gilt für unwichtig. 5 für dringend erforderlich. Die Angabe in km/h gibt die durchschnittliche mögliche Reisegeschwindigkeit um 1970 an.

Abschnitt

Reisegeschwindigkeit

Einstufung

Ulm - Laupheim

Schwerpunkt

Kategorie 5

Laupheim - Biberach

45 km/h

Kategorie 4

Biberach - Oberessendorf

60 km/h

Kategorie 3

Oberessendorf - Egelsee

90 km/h

Kategorie 2

Egelsee - Ravensburg

60 km/h

Kategorie 3

Ravensburg - Meckenbeuren

60 km/h

Kategorie 3

Meckenbeuren - Friedrichshafen

45 km/h

Kategorie 4

Aus diesen Einstufungen wurden die einzelnen Dringlichkeitsstufen unter Zuhilfenahme von Verkehrsprognosen für das Jahr 1990 abgeleitet. Es wurden 3 Dringlichkeitsstufen aufgestellt:

  • Dringlichkeitsstufe I für Straßen, die bis 1990 zu 60% überlastet sind (über 25.000 Kfz/Tag)
  • Die Dringlichkeitsstufen II und III wurden dementsprechend niedriger angesetzt.

Dadurch wurde der B 30 die folgenden Dringlichkeitsstufen zugeordnet:

Abschnitt

Dringlichkeit

Vorgeschlagene Ausbauart

A 24 (heute A 7) - Wiblingen

I

4-streifiger Neubau der B 30 von der geplanten A 24 bei Burlafingen (heute A 7) bis Wiblingen (heute Autobahndreieck Neu-Ulm).

Die A 24 wurde zum 1. Januar 1975 mit der Umsetzung der Neunummerierung im Bundesautobahnnetz mit der Nummer 7 neu als “A 7” bezeichnet.

 

Wiblingen - Laupheim

I

2. Fahrbahn und teilweiser Neubau der B 30.

 

Laupheim - Äpfingen

I

2. Fahrbahn und teilweiser Neubau der B 30.

 

Ortsumfahrung Biberach

I

4-streifiger Neubau der B 30.

 

Oberessendorf - Bad Waldsee

I
III

2-streifiger Neubau der B 30.
4-streifiger Ausbau der B 30.

 

Ortsumfahrung Bad Waldsee

III

4-streifiger Ausbau der B 30.

 

Bad Waldsee - Baindt

I
III

2-streifiger Neubau der B 30
4-streifiger Ausbau der B 30.

 

Baindt - Friedrichshafen

I

4-streifiger Neubau der B 30.

 


 

1971

Bedarfsplan des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985
vom 30. Juni 1971
Aus dem Gesamtverkehrswegeplan für die Bundesrepublik Deutschland wird der erste Bedarfsplan zum Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 abgeleitet und durch den Deutschen Bundestag beschlossen. Der erste Bedarfsplan ist die Mutter aller späteren Bundesverkehrswege- und Bedarfspläne. Die B 30 wird wie folgt eingestuft:

Abschnitt

Dringlichkeit

Vorgesehene Ausbauart

B 10n: Bubesheim - Nersingen
 

II

2-bahnig, 4-streifig

von Bubesheim bei Günzburg (Dreieck mit der ”Autobahn 21”, heute A 8)
bis südlich Nersingen (Kreuz mit der ”Autobahn 24”, heute A 7)

 

B 30n: Nersingen - Wiblingen
 

I

2-bahnig, 4-streifig

von südlich Nersingen (Kreuz mit mit der “Autobahn 24”, heute A 7)
über südlich Neu-Ulm (Kreuz mit der B 19, später A 80, heute B 28)
bis Wiblingen (Dreieck mit der geplanten Querspange zur B 311)

 

B 30: Wiblingen - Äpfingen
 

I

1. Fahrbahn unter Verkehr
Bau der 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe I

von Wiblingen (Dreieck mit der geplanten Querspange zur B 311)
über Laupheim
bis Äpfingen (nördlich Biberach)

Der Abschnitt Achstetten - Laupheim war bereits auf 2,4 km Länge 2-bahnig, 4-streifig unter Verkehr

 

B 30: Äpfingen - Ummendorf
 

I

2-bahnig, 4-streifig
als laufendes Vorhaben

von Äpfingen
bis Ummendorf (Kreuz mit der B 312, später A 88, heute Jordanei)

 

B 30: Ummendorf - Unteressendorf
 

III

1. Fahrbahn unter Verkehr
Bau der 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe III

Mit “Unteressendorf” ist das Ausbauende an der südlichen Anschlussstelle Hochdorf gemeint.

von Ummendorf (Kreuz mit der B 312, später A 88, heute Jordanei)
bis Unteressendorf

 

B 30: Unteressendorf - nördlich Bad Waldsee
 

I
III

1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe I
2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe III

von Unteressendorf
bis nördlich Bad Waldsee
 

B 30: OU Bad Waldsee
 

III

1. Fahrbahn unter Verkehr
Bau der 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe III

von nördlich Bad Waldsee
bis südlich Bad Waldsee

 

B 30: südlich Bad Waldsee - nördlich Baindt
 

I
III

1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe I
2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe III

von südlich Bad Waldsee
bis nördlich Baindt

 

B 30: nördlich Baindt - Friedrichshafen
 

I

2-bahnig, 4-streifig

von nördlich Baindt
über Baienfurt (Dreieck mit der B 32, später A 85, heute gestrichen)
über Weingarten
über Ravensburg
über Meckenbeuren (Kreuz mit der ”Autobahn 22”, später A 98, heute gestrichen)
bis Friedrichshafen (Einmündung in die OU Friedrichshafen der B 31)

 


Ausbau in Weingarten und Ravensburg
Verkehrsfreigabe des Ausbau der B 30 durch Weingarten und Ravensburg. Die B 30 wurde auf 5,1 km durch Weingarten und Ravensburg ausgebaut. Der Ausbau hat 13,2 Millionen DM gekostet.


Zusage Autobahn in Oberschwaben

Bundesverkehrsminister Georg Leber verspricht Baden-Württemberg eine bessere finanzielle Dotierung ab 1972 zukommen zu lassen. Insbesondere, da das Land auf Ratschlag von Ministerpräsident Hans Filbinger auf Investitionen zu Gunsten der Olympischen Spiele in München verzichtete. Er sichert frühere Fertigstellungstermine für die Schwerpunkte Stuttgart und westlicher Bodensee zu. Spätestens Ende der Siebziger Jahre Bau soll der Bau einer Autobahn durch Oberschwaben erfolgen.


 

1973

Bundesverkehrswegeplan 1973
Der Bundesverkehrswegeplan 1973 wird vorgestellt. Maßgeblich bleibt der Bedarfsplan des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 30. Juni 1971.


Planung Ortsumgehung Ravensburg
Beginn des Planfeststellungsverfahrens der Ortsumgehung Ravensburg.


 

1974

Einsprüche gegen Ortsumgehung Biberach
Im Mai erheben die Bewohner des neuen Mettenberger Baugebiets Vordere Au III Einspruch gegen die geplante Tankstelle und die Parkplätze an der geplanten B 30 neu (Ortsumgehung Biberach). Sie verlangen, dass die Trasse weiter nach Osten verlegt wird. Eine Auffahrt zur neuen B 30 lehnt der Mettenberger Gemeinderat wegen der zu erwartenden Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt ab.


Neubau Bad Waldsee - Gaisbeuren

Die B 30 wird von Bad Waldsee-Süd bis zum nördlichen Ortseingang Gaisbeuren neben der alten Bundesstraße 1-bahnig neu gebaut. In diesem Zuge wird ein Hügel bei Heurenbach weitgehend abgetragen, die Heurenbacher Senke aufgefüllt und die B 30 zwischen Heurenbach und Gaisbeuren in Dammlage neu errichtet. Die alte Fahrbahn wird nach dem Ausbau zu einem Gemeindeverbindungs-, Rad- und Wirtschaftsweg abgestuft.


 

1975

Neunummerierung Autobahnnetz
aus B 30 wird A 89

Mit der Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages von 1974 das Bundesautobahnnetz in Deutschland neu zu nummerieren, erhält der gesamte geplante Streckenzug der B 10n, B 30n und B 30 von Günzburg über Ulm und Ravensburg nach Friedrichshafen die Bezeichnung “Bundesautobahn 89”.


 

1976

Baubeginne A 89
Baubeginn der Bundesautobahn 89 zwischen Wiblinger Kreuz (heute Autobahndreieck Neu-Ulm) und Wiblingen.
Baubeginn der Bundesautobahn 89 zwischen Äpfingen-Nord und Biberach-Nord.


Ausbau Ortsdurchfahrten Gaisbeuren und Enzisreute
Fertigstellung des Ausbaus der Ortsdurchfahrten Gaisbeuren und Enzisreute. In Gaisbeuren wurden Gebäude abgebrochen und den meisten Anliegern das Wegerecht entzogen. Aus den Überresten eines abgebrochenen Gebäudes entsteht ein Wartehäuschen einer Bushaltestelle. Einige Anwohner müssen ab sofort über provisorische Straßen und Feldwege zu ihren Grundstücken fahren. In den folgenden Jahren werden neue Zufahrtsstraßen notwendig, welche die Anwohner mitfinanzieren müssen, um wieder besser zu ihren Grundstücken zu kommen.


Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985
vom 05. August 1976
Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen wird erstmals geändert. Die Dringlichkeitsstufen werden angepasst und mit “Ia”, “Ib” und “möglicher weiterer Bedarf” neu bezeichnet, sowie die Dringlichkeit einzelner Abschnitte geändert. Die B 30 wird als A 89 geführt und wie folgt eingestuft:

Abschnitt

Dringlichkeit

Vorgesehene Ausbauart

A 89: Bubesheim - Nersingen
 

möglicher weiterer Bedarf

2-bahnig, 4-streifig als möglicher weiterer Bedarf

von Bubesheim bei Günzburg (Dreieck mit der A 8)
bis südlich Nersingen (Kreuz mit der A 7)

 

A 89: Nersingen - Neu-Ulm
 

Ib
möglicher weiterer Bedarf

1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe Ib
2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarf

von südlich Nersingen (Kreuz mit der A 7)
bis südlich Neu-Ulm (Kreuz mit der A 80, heute B 28)

 

A 89: Neu-Ulm - Wiblingen

Ia

2-bahnig, 4-streifig in Dringlichkeitsstufe Ia

von südlich Neu-Ulm (Kreuz mit der A 80, heute B 28)
bis Wiblingen (Dreieck mit der geplanten Querspange zur B 311)

 

A 89: Wiblingen - Äpfingen
 

Ia

1. Fahrbahn unter Verkehr
Bau der 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe Ia

von Wiblingen (Dreieck mit der geplanten Querspange zur B 311)
über Laupheim
bis Äpfingen (nördlich Biberach)

Der Abschnitt Achstetten - Laupheim war bereits auf 2,4 km Länge 2-bahnig, 4-streifig unter Verkehr

 

A 89: Äpfingen - Ummendorf
 

Ia


Ia
Ib

2-bahnig, 4-streifig von Äpfingen - nördl. Mettenberg in Dringlichkeitsstufe Ia
2-bahnig, 4-streifig von südl. Mettenberg - Ummendorf in Dringlichkeitsstufe Ia

1. Fahrbahn im Bereich Mettenberg in Dringlichkeitsstufe Ia
2. Fahrbahn im Bereich Mettenberg in Dringlichkeitsstufe Ib

von Äpfingen
bis Ummendorf (Kreuz mit der A 88, heute Jordanei)

 

A 89: Ummendorf - Unteressendorf
 

möglicher weiterer Bedarf

1. Fahrbahn unter Verkehr
Bau der 2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarf

von Ummendorf (Kreuz mit der A 88, heute Jordanei)
bis Unteressendorf

 

A 89: Unteressendorf - Oberessendorf
 

Ia
möglicher weiterer Bedarf

1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe Ia
2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarf

Mit “Unteressendorf” ist das Ausbauende an der südlichen Anschlussstelle Hochdorf gemeint.

von Unteressendorf
bis Oberessendorf

 

A 89: Oberessendorf - nördlich Bad Waldsee
 

Ib
möglicher weiterer Bedarf

1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe Ib
2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarf

von Oberessendorf
bis nördlich Bad Waldsee

 

A 89: OU Bad Waldsee
 

möglicher weiterer Bedarf

1. Fahrbahn unter Verkehr
Bau der 2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarf

von nördlich Bad Waldsee
bis südlich Bad Waldsee

 

A 89: südlich Bad Waldsee - Enzisreute
 

Ib
möglicher weiterer Bedarf

1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe Ib
2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarf

von südlich Bad Waldsee
bis Enzisreute

 

A 89: Enzisreute - Friedrichshafen
 

Ia
möglicher weiterer Bedarf

1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe Ia
2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarf

von Enzisreute
über nördlich Baindt
über Baienfurt (Dreieck mit der A 85, heute gestrichen)
über Weingarten
über Ravensburg
über Meckenbeuren (Kreuz mit der A 98, heute gestrichen)
bis Friedrichshafen (Einmündung in die OU Friedrichshafen der B 31)

 


 

1978

Bautätigkeiten

  • Baubeginn Wiblinger Kreuz
    Baubeginn des Wiblinger Kreuzes (heute Autobahndreieck Neu-Ulm). Hier treffen die Bundesautobahn 80 (als B 19 neu erbaut) und Bundesautobahn 89 (als B 30 neu erbaut) aufeinander.
     
  • Baubeginn Wiblingen - Achstetten
    Baubeginn der Bundesautobahn 89 zwischen Wiblingen und Achstetten-Nord.
     
  • Baubeginn Äpfingen-Nord - Biberach-Jordanbad
    Baubeginn der Bundesautobahn 89 zwischen Äpfingen-Nord und Biberach-Jordanbad. Bereits 1978 wurden 0,9 km fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben.
     

Verkehrsfreigabe Äpfingen-Nord - Biberach-Nord
Die Bundesautobahn 89 wird zwischen Äpfingen-Nord und Biberach-Nord fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben.


Zwischenausbau Baindter Steige
Bürgerinitiative gegen Umleitungsverkehr

Die Baindter Steige wird 4-streifig ausgebaut und noch 1978 für den Verkehr freigegeben. Während der Bauarbeiten wird der Verkehr über Bergatreute und Roßberg nach Bad Waldsee umgeleitet. In Bad Waldsee führt die Umleitung über die Richard-Wagner-Straße. Die Bürger in der Richard-Wagner-Straße bilden eine Bürgerinitiative und gehen massiv gegen die 10-wöchige Umleitung vor. Es kommt zu einem Streit über den Gemeinderat, zum Landrat bis zum Regierungspräsidenten. Die Initiative droht mit Demonstrationen und Klagen vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen. Die Umleitung muss vorzeitig aufgehoben und der Verkehr über die enge, steile und kurvige Marsweilerstraße in Baindt umgeleitet werden.


Protest gegen Ortsumgehung Ravensburg

In Ravensburg macht eine Bürgerinitiative gegen den Bau der B 30 mobil. "Die neue B 30 brauchen wir nicht", sagen die Bürger. Vor allem regt sich Widerstand bei den Bewohnern der Gossnerhalde, Sundheimstraße, Galgenhalde und der Weißenauer Donauschwabensiedlung.


Bad Waldseer protestiert gegen B 30 Neubau

Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute erstellt einen Flächennutzungs- und Landschaftsplan. Darin sind mehrere Trassenkorridore für den Neubau der B 30 von Baindt bis Oberessendorf vorgesehen. Bürger der Bad Waldseer Kernstadt halten den Neubau der B 30 für unnötig. Bad Waldsee habe “eine B 30 und eine Umgehung” heißt es u.a. am 16. Dezember 1978 in einem Artikel in der örtlichen Zeitung. Weiter wird bemängelt, dass erst vor wenigen Jahren bei Heurenbach für den Neubau der B 30 ein “Berg abgetragen” worden sei. Auch sei die Straße durch Gaisbeuren schön breit.


SPD fordert Kürzung der Gelder im Straßenbau
Die SPD im baden-württembergischen Landtag geht gegen die "Straßenbaupolitik" der CDU vor. Die Sozialdemokraten verlangen eine Umschichtung der Mittel für die Straßen auf die Personalseite. Es sollen 1.500 zusätzliche Beamte eingestellt werden. Erhard Eppler fordert eine Kürzung der Gelder im Straßenbau um 300 Mio. DM.


 

1979

Bundesverkehrswegeplan 1980
aus A 89 wird wieder B 30
Der Bundesverkehrswegeplan 1980 erscheint mit gravierenden Änderungen. Qualität gehe vor Quantität. Daher sollen 7.000 geplante Autobahnkilometer zur Qualitätsverbesserung gestrichen oder durch Bundesstraßenplanungen ersetzt werden, überwiegend im Süden von Baden-Württemberg. Das Projekt Bundesautobahn 89 soll als 2-bahnige Bundesstraße 30 fortgeführt werden. Allerdings nur von Ulm bis Biberach-Jordanbad und Baindt bis Ravensburg-Eschach. Der Abschnitt Günzburg bis südlich Nersingen soll ersatzlos aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen werden. Auf der Kippe steht auch der Abschnitt Biberach-Jordanbad bis Baindt. Neu ist auch die Festlegung der Dringlichkeitsstufen. In “Vordringliche Planungen” sollen Projekte der vorherigen Stufe I aufgenommen werden. In “Weitere Planungen” sollen Projekte der vorherigen Stufe II aufgenommen werden. Projekte der vorherigen Stufe III sollen ersatzlos entfallen. Maßgeblich wird das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 25. August 1980 sein.


Entschädigung wegen Umleitung
Nach massivem Druck der Bürger der Richard-Wagner-Straße in Bad Waldsee zahlt die Straßenbauverwaltung der Stadt Bad Waldsee 28.000 DM Entschädigung für die 10-wöchige Umleitung im Rahmen des Zwischenausbaus der Baindter Steige im Jahr 1978.


Bautätigkeiten

Die Aufgabe zahlreicher Autobahnplanungen schien fest entschlossen. Obwohl der endgültige Entschluss erst mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 25. August 1980 fiel, wurden zahlreiche Autobahnplanungen direkt nach der Bekanntgabe des Bundesverkehrswegeplans 1980 als Bundesstraßenplanungen fortgeführt:

  • Nach der Aufgabe der Bundesautobahn 89 und Abstufung der Bundesautobahn 80 zur Bundesstraße 28 ist das Kreuz Wiblingen noch als solches in Bau, wird aber später durch den Wegfall des Weiterbaus nach Günzburg in “Autobahndreieck Neu-Ulm” umbenannt. Auch wenn sich von nun an hier zwei Bundesstraßen kreuzen, sind diese blau beschildert.
     
  • Nach der Streichung der Bundesautobahn 89 ist diese als Bundesstraße 30 zwischen Wiblinger Kreuz (heute Autobahndreieck Neu-Ulm) und Wiblingen in Bau. Auf den bereits bestellten Autobahnschilder wird die Autobahnnummer überdeckt und die Schilder trotzdem aufgestellt.
     
  • Nach der Streichung der Bundesautobahn 89 ist diese als Bundesstraße 30 zwischen Wiblingen und Achstetten-Nord in Bau.
     
  • Nach der Streichung der Bundesautobahn 89 ist diese als Bundesstraße 30 zwischen Äpfingen-Nord und Biberach-Jordanbad in Bau.
     

Planungen

  • Linienbestimmung Ravensburg-Eschach - Friedrichshafen
    Linienbestimmung der B 30 neu zwischen Ravensburg-Eschach und Friedrichshafen. Die Wahl fällt auf die Westumfahrung von Meckenbeuren.
     
  • Planfeststellung und Abschnitts-Einteilung Ortsumgehung Ravensburg
    Planfeststellung der Ortsumfahrung Ravensburg. Die neue Straße wird in 6 Bauabschnitte unterteilt und soll anstatt als Bundesautobahn 89 als Bundesstraße 30 gebaut werden. In den folgenden Jahren bleibt die Abschnitts-Einteilung erhalten, während der Planfeststellungsbeschluss von 1979 aufgrund von Mängeln auf vielen Abschnitten nicht rechtskräftig oder gerichtlich aufgehoben wird.

    Bauabschnitt

    Name

    Beschreibung

    I

    -

    B 33: Verlegung der B 33 zur Entlastung der Ravensburger Weststadt und Anbindung der B 30 neu.

     

    II

    -

    B 32: Verlegung der B 32 zur Beseitigung des Bahnübergangs bei Niederbiegen und Anbindung der B 30 neu.

     

    III

    -

    B 30: Weingarten/Niederbiegen - Ravensburg-Nord
             Verlegung der B 30 alt bei Ravensburg und Weingarten

     

    IV

    “B 30-Nord”
    “Nordbogen”
     

    B 30: Egelsee - Weingarten/Niederbiegen
             Verlegung der B 30 alt bei Baindt, Baienfurt und Weingarten mit Rekultivierung der
             B 30 alt von Baindt bis zum Egelsee (Auflage im Planfeststellungsbeschluss)

     

    V

    “B 30-Mitte”

    B 30: Ravensburg-Nord - Ravensburg-Süd
             Verlegung der B 30 alt bei Ravensburg

     

    VI

    “B 30-Süd”

    B 30: Ravensburg-Süd - Untereschach
             Verlegung der B 30 alt bei Ravensburg, Weißenau, Weingartshof, Torkenweiler,
             Sickenried, Oberhofen und Untereschach mit Rekultivierung der B 30 alt von
             Baindt bis zum Egelsee (Auflage im Planfeststellungsbeschluss)

     


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Letzte Aktualisierung:
Sonntag, 1. Februar 2015