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Lärm

 Allgemeine Infos, Werte und Auswirkungen


Allgemeine Infos
Allgemeine Infos zum Problemthema Lärm, Auswirkungen von Lärm, Lärmproblematik der Bundesstraße 30.

 

 

 Lärmkarten aus der Lärmkartierung 2002-2012


Lärmkarte Tag
Allgemeine Lärmübersichtskarte mit zahlreichen Detailplänen zur B 30 und Verweise zu Lärmkarten für andere Straßen in Baden-Württemberg.


Lärmkarte Nacht
Allgemeine Lärmübersichtskarte mit zahlreichen Detailplänen zur B 30 und Verweise zu Lärmkarten für andere Straßen in Baden-Württemberg.

 

Lärmbetroffene


Lärmbetroffene am Tag
Anzahl und Anteil der Lärmbetroffenen am Tag in den Gemeinden von Ulm (Donau) bis Friedrichshafen (Bodensee).


Lärmbetroffene in der Nacht
Anzahl und Anteil der Lärmbetroffenen in der Nacht in den Gemeinden von Ulm (Donau) bis Friedrichshafen (Bodensee).

 

Lärmaktionspläne


Lärmaktionspläne und Bürgervorschläge
Lärmaktionspläne und Bürgervorschläge zur Lärmaktionsplanung im Zuge der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie.

 

 

 

Ãœbersicht

 

 

Lärm


 Täglicher durchschnittlicher Lärm auf der Bundesstraße 30 im Jahr 2010
(nach dem in Deutschland gültigen nationalen Ermittlungsverfahren RLS-90)

Abschnitt

Lärm

Gesundheit

06-22 Uhr

 

 

22-06 Uhr

 

 

06-18 Uhr

 

 

18-22 Uhr

 

 

Mittelungspegel

Empfinden

Auswirkung

[dB(A)]

[kurzzeitig]

[dauerhaft]

 

74,2

unangenehm

sehr schlecht

Ausbauende bei Neu Ulm (B 28)

67,7

halblaut

schlecht

B 30 AS Ulm-Wiblingen

74,7

unangenehm

sehr schlecht

 

71,9

unangenehm

sehr schlecht

2,3 km

 

 

72,3

unangenehm

sehr schlecht

B 30 AS Ulm-Wiblingen

65,7

halblaut

schlecht

B 30 AS Achstetten

72,9

unangenehm

sehr schlecht

 

70,0

unangenehm

sehr schlecht

12,3 km

 

 

71,7

unangenehm

sehr schlecht

B 30 AS Achstetten

65,0

halblaut

schlecht

B 30 AS Laupheim-Mitte

72,2

unangenehm

sehr schlecht

 

69,4

halblaut

schlecht

3,2 km

 

 

71,1

unangenehm

sehr schlecht

B 30 AS Laupheim-Mitte

64,5

halblaut

schlecht

B 30 AS Laupheim-Süd

71,6

unangenehm

sehr schlecht

 

68,8

halblaut

schlecht

3,6 km

 

 

70,8

unangenehm

sehr schlecht

B 30 AS Laupheim-Süd

64,1

halblaut

schlecht

B 30 AS Biberach-Nord

71,3

unangenehm

sehr schlecht

 

68,5

halblaut

schlecht

8,1 km

 

 

69,6

halblaut

schlecht

B 30 AS Biberach-Nord

63,2

halblaut

schlecht

B 30 Biberach-Jordanbad

70,2

unangenehm

sehr schlecht

 

67,4

halblaut

schlecht

8,4 km

 

 

70,6

unangenehm

sehr schlecht

B 30 Biberach-Jordanbad

64,1

halblaut

schlecht

B 30 AS Appendorf (L 284)

71,2

unangenehm

sehr schlecht

 

68,3

halblaut

schlecht

3,7 km

 

 

69,8

halblaut

schlecht

B 30 AS Appendorf (L 284)

63,9

halblaut

schlecht

B 30 Oberessendorf (B 465)

70,3

unangenehm

sehr schlecht

 

68,1

halblaut

schlecht

7,2 km

 

 

68,7

halblaut

schlecht

B 30 Oberessendorf (B 465)

62,2

halblaut

schlecht

B 30 AS Bad Waldsee-Nord

69,3

halblaut

schlecht

(Durchfahrt Oberessendorf, Hebershaus,  Englerts, Schellenberg, Mattenhaus)

66,5

halblaut

schlecht

7,2 km

 

 

68,1

halblaut

schlecht

B 30 AS Bad Waldsee-Nord

61,7

halblaut

schlecht

B 30 AS Bad Waldsee-Süd

68,6

halblaut

schlecht

 

65,8

halblaut

schlecht

4,9 km

 

 

69,7

halblaut

schlecht

B 30 AS Bad Waldsee-Süd

63,0

halblaut

schlecht

B 30 OD Gaisbeuren (L 285)

70,3

unangenehm

sehr schlecht

(OD Gaisbeuren-Nord)

67,4

halblaut

schlecht

2,4 km

 

 

70,2

unangenehm

sehr schlecht

B 30 OD Gaisbeuren (L 285)

63,3

halblaut

schlecht

B 30 AS Baindt/Baienfurt

70,8

unangenehm

sehr schlecht

(OD Gaisbeuren-Süd, OD Enzisreute)

67,8

halblaut

schlecht

8,7 km

 

 

70,8

unangenehm

sehr schlecht

B 30 AS Baindt/Baienfurt

64,0

halblaut

schlecht

B 30 AS Weingarten (B 32)

71,4

unangenehm

sehr schlecht

 

68,5

halblaut

schlecht

3,2 km

 

 

72,0

unangenehm

sehr schlecht

B 30 AS Weingarten (B 32)

65,2

halblaut

schlecht

B 30 AS Ravensburg-Nord (B 32)

72,6

unangenehm

sehr schlecht

 

69,6

halblaut

schlecht

3,6 km

 

 

71,1

unangenehm

sehr schlecht

B 30 AS Ravensburg-Nord (B 32)

64,2

halblaut

schlecht

B 30 AS Ravensburg-Süd (B 33)

71,6

unangenehm

sehr schlecht

 

68,7

halblaut

schlecht

3,6 km

 

 

70,5

unangenehm

sehr schlecht

B 30 Ravensburg-Jahnstr. (B 33)

63,3

halblaut

schlecht

B 30 OD Ravensburg, Tettn. Str.

71,1

unangenehm

sehr schlecht

(OD Ravensburg)

68,4

halblaut

schlecht

0,7 km

 

 

69,5

halblaut

schlecht

B 30 OD Ravensburg, Tettn. Str.

62,2

halblaut

schlecht

B 30 Oberhofen (B 467)

70,1

unangenehm

sehr schlecht

 

67,3

halblaut

schlecht

3,3 km

 

 

66,0

halblaut

schlecht

B 30 Oberhofen (B 467)

58,7

leise

mittel

B 30 Meckenbeuren (K 7719)

66,5

halblaut

schlecht

(OD Untereschach)

63,9

halblaut

schlecht

4,2 km

 

 

67,9

halblaut

schlecht

B 30 Meckenbeuren (K 7719)

60,5

halblaut

schlecht

B 30 OD Meckenbeuren (L 329)

68,4

halblaut

schlecht

(OD Meckenbeuren)

65,9

halblaut

schlecht

1,1 km

 

 

67,0

halblaut

schlecht

B 30 OD Meckenbeuren (L 329)

59,6

leise

mittel

B 30 Lochbrücke (L 333)

67,5

halblaut

schlecht

(OD Buch, OD Reute, OD Siglishofen)

65,0

halblaut

schlecht

3,4 km

 

 

68,3

halblaut

schlecht

B 30 OD Lochbrücke (L 333)

60,9

halblaut

schlecht

B 30 OD Friedrichshafen (B 31)

68,8

halblaut

schlecht

(OD Lochbrücke,
 OD Friedrichshafen-Nord)

66,4

halblaut

schlecht

2,8 km

 

 

66,0

halblaut

schlecht

B 30 OD Friedrichshafen (B 31)

58,5

leise

mittel

B 30 OD Friedrichshafen (L 328a)

66,4

halblaut

schlecht

(OD Friedrichshafen, Paulinenstraße)

64,1

halblaut

schlecht

2,2 km

 

 

 

 

64,2

halblaut

schlecht

B 30 OD Friedrichshafen (L 328a)

58,6

leise

mittel

B 30 OD Friedrichshafen (B 31 alt)

64,7

halblaut

schlecht

(OD Friedrichshafen, südl. Paulinenstraße)

62,2

halblaut

schlecht

0,1 km

 

 

 

102,0 km

 

Lärm

Unter Lärm versteht man unerwünschte laute Geräusche. Lärm ist eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit. Da macht auch die Bundesstraße 30 keine Ausnahme. Vor allem in Ortsdurchfahrten besteht nach wie vor Handlungsbedarf beim Lärmschutz.

 

Handlungsmöglichkeiten
Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, die an Straßen zur Verringerung des Verkehrslärms durchgeführt werden können. Dazu gehören:

  • Reduzierung der Verkehrsmenge,
  • Reduzierung des Schwerverkehrs,
  • Reduzierung der Geschwindigkeit,
  • Homogenisierung des Fahrverlaufs,
  • Optimierung von Ampelschaltungen,
  • Verbesserung des Fahrbahnbelags,
  • Abstandsvergrößerungen,
  • Abschirmungen,
  • Optimierung des Fahrverhaltens sowie
  • Förderung von lärmarmen Reifen.

Alle diese Maßnahmen und weitere finden sich ausführlich erklärt in dieser Broschüre (PDF, 12,3 MB).

 

Was das Gesetz sagt
Die deutschen Gesetze gegen Straßenverkehrslärm sind inzwischen stark veraltet, was dazu führt, dass es keinen ausreichenden Schutz vor Lärm gibt. Dies liegt daran, dass die Grundzüge des gesetzlichen Regelwerkes zum Lärmschutz noch aus den 1970er-Jahren stammen. Grenzwerte für Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung sind daher viel zu hoch angesetzt und entsprechen schon lange nicht mehr den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung. Eine Überarbeitung des derzeit geltenden Rechtssystems durch den Gesetzgeber ist daher dringend erforderlich.

In Deutschland besteht an bestehenden Straßen grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. Maßnahmen können hier als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt und im Rahmen der vorhandenen Mittel durchgeführt werden. Die Voraussetzungen und Ausführungsbestimmungen sind für Straßen in der Baulast des Bundes in den "Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97" geregelt. Das Land Baden-Württemberg hat sie für die Straßen in der Baulast des Landes ebenfalls eingeführt und den Kreisen und Gemeinden empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Die Immissionsgrenzwerte für die Lärmsanierung sind wesentlich höher als diejenigen für den Straßenneubau, so dass nur wenige Betroffene profitieren können.

Nur beim Straßenneubau oder einem wesentlichen Ausbau besteht ein Anspruch auf Lärmschutz.

"Lärmsanierungsmaßnahmen sind zwar auch bei niedrigeren Pegeln zulässig, die angespannte Haushaltslage in Bund, Ländern und Gemeinden zwingt aber zur Beschränkung auf besonders stark belastete Straßen", schreibt das Land Baden-Württemberg. "Derzeit reichen die finanziellen Mittel bei weitem nicht aus, um an allen Straßen, an denen die Sanierungsgrenzwerte überschritten werden, die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen", so das Land weiter.

Die Anwendung von Verkehrsbeschränkungen in bestehenden Straßen aus Lärmschutzgründen wird in den "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Nachtruhe“ geregelt. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen kommen danach "insbesondere in Betracht“, wenn die dort genannten Richtwerte überschritten werden. Diese betragen in Wohngebieten 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht, in Misch- und Dorfgebieten 72 dB(A) am Tag und 62 dB(A) in der Nacht. Die in den Lärmschutz-Richtlinien-StVO aufgeführte Richtwerte lösen allerdings lediglich eine besonders intensive Prüfungspflicht zugunsten von Lärmschutzmaßnahmen aus, eine Maßnahmenergreifung ist auch hier nicht vorgesehen.

Wenn man das deutsche Gesetz also übersetzt, steht da soviel wie, dass Lärmbetroffene mit Lärm leben müssen, egal wie stark die Belastung ist, bis irgendwann irgendjemand vielleicht etwas unternimmt. Ein Recht auf Lärmminderung an bestehenden Straßen besteht nicht. Es besteht lediglich ein Recht auf Lärmschutz beim Neu- und Ausbau, sowie einem wesentlichen Umbau von Straßen.

Hilfe kam im Jahr 2002 von der Europäischen Union mit der "Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“, die am 18. Juli 2002 in Kraft trat. Diese legt fest, dass innerhalb der EU nach einem einheitlichen Maßstab der Lärm von Hauptverkehrsstraßen, Schienenwegen und Flughäfen zu kartieren ist. In einem zweiten Schritt muss die Öffentlichkeit in leicht verständlicher Form über die Ergebnisse informiert werden. Zusätzlich sind Lärmaktionspläne zu erarbeiten. Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist, so weit es erforderlich ist und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, Lärm zu verhindern und die Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufriedenstellend ist. Als gesundheitsschädlich gelten laut Weltgesundheitsorganisation WHO Mittelungspegel ab 55 dB(A) am Tag und Mittelungspegel über 45 dB(A) in der Nacht. Die Mitgliedsstaaten sind also verpflichtet bei hohen Lärmbelastungen etwas zu unternehmen. Ob sie dies tun ist eine andere Frage. Zwischenzeitlich haben viele Kommunen in Deutschland die Richtlinie umgesetzt und Lärmaktionspläne erstellt. Es gibt aber immer noch eine Reihe von Kommunen die keinen Bedarf für einen Lärmschutz betroffener Bürger sehen.

 

Was die Umweltverbände sagen
Die Umweltverbände unterstützen die Nachrüstung von hochbelasteten Straßen mit vernünftigen Lärmschutzelementen. Der BUND für Umwelt und Naturschutz fordert statt des Neubaus von offensichtlich unnötigen Straßen die Verbesserung des Lärmschutzes an vorhandenen Trassen durch das eingesparte Geld. Darüber hinaus fordern die Umweltverbände die Reformierung der Lärmschutzgesetze.

 

 

 

 

 

Auswirkungen von Lärm

Pegel

Beispiele

Empfinden

Gesundheit

10 dB(A)

Stille
 

ruhig

sehr gut

 

20 dB(A)

Tropfender Wasserhahn
 

ruhig

sehr gut

 

30 dB(A)

Flüstern
Sehr ruhiges Zimmer

ruhig

sehr gut

Was die WHO sagt:

  • Die Welt-Gesundheits-Organisation (WHO) empfiehlt, in Schlafräumen einen Mittelungspegel von 35 dB(A) nachts nicht zu überschreiten.
     

40 dB(A)

Kühlschrank
Hintergrundschall

ruhig

gut

Notwendige Nachtruhe

Dauerbeschallung verursacht:

  • Bei nächtlichen Pegeln ab 45 dB(A) irreparable gesundheitliche Schäden.
     

Was die WHO sagt:

  • Falls möglich, sollte bei offenem Fenster geschlafen werden. Die Außenpegel sollten 45 dB(A) Mittelungspegel nachts nicht überschreiten, damit ein Schlaf bei offenen Fenstern möglich ist.
     

50 dB(A)

Leise Musik
Normale Unterhaltung

leise

mittel

Aufweckreaktion

Verursacht:

  • Unangenehme Empfindung ab 55 dB(A)
     

Was die Wissenschaft sagt:

  • Bei Werten ab 50-60 dB(A) wird von Belästigungen und erheblichen Belästigungen gesprochen. Bereits hier leiden das psychische und soziale Wohlbefinden.
     

Was die WHO sagt:

  • Die WHO empfiehlt, Außenmittelungspegel von 55 dB(A) tagsüber nicht zu überschreiten.
     

60 dB(A)

Lautes Gespräch

halblaut

schlecht

Dauerbeschallung verursacht:

  • Kommunikationsstörungen
  • Gesundheitsgefährdende Schlafstörungen
  • Erhöhte Cortisolausschüttung im Schlaf (Stressreaktion)
     

Was die Wissenschaft sagt:

  • Bei nur vorübergehender Einwirkung liegen Geräusche von 60-80 dB(A) im Bereich der menschlichen Anpassungsfähigkeit. Als gesundheitlich beeinträchtigend sieht die Lärmwirkungsforschung heute Dauerbelastungen oberhalb von 60 dB(A) an.

70 dB(A)

Rasenmäher
Schreibmaschine

unangenehm

sehr schlecht

Dauerbeschallung verursacht:

  • Psychologische Stressreaktion
  • Bluthochdruck
  • Schädigung des Herz-, Kreislaufsystems
  • Herzinfarkt (Myokardioinfarkt)
  • Bildung von Magengeschwüren
     

80 dB(A)

PKW

laut

sehr, sehr schlecht

Dauerbeschallung verursacht:

  • Hörschäden ab 85 dB(A) unvermeidlich
     

Was die Wissenschaft sagt:

  • Das Hörvermögen wird ab 80-85 dB(A) gemindert. Eine vorübergehende Einwirkung sehr lauter Geräusche kann die Hörschwelle zeitweilig verschieben und Tinnitus auslösen. Wiederholte, lang andauernde Einwirkungen verursachen Hörschwellenverschiebungen, die in Schwerhörigkeit übergehen können.
     

90 dB(A)

LKW
Eisenbahn
Leises Flugzeug

sehr laut

sehr, sehr schlecht

Verursacht:

  • Kurzzeitige Gehörbeeinträchtigungen
     

Dauerbeschallung verursacht:

  • Schwerhörigkeit
     

100 dB(A)

Kreissäge
Lauter Walkman

sehr laut

sehr, sehr schlecht

Verursacht:

  • Dauerschädigung von Föten
     

110 dB(A)

Fluglärm bei der Landung
Disco
 

unerträglich

sehr, sehr schlecht

 

120 dB(A)

Turbinenprobeläufe

unerträglich

extrem schlecht

Verursacht:

  • Dauerhafte Gehörschädigung
     

Dauerbeschallung verursacht:

  • Taubheit
     

130 dB(A)

Düsenjäger im Tiefflug

schmerzhaft

extrem schlecht

Verursacht

  • Sehr schwere dauerhafte Gehörschädigung
     

Dauerbeschallung verursacht:

  • Taubheit
     

 

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Letzte Aktualisierung:
Montag, 11. Februar 2013