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Straßenarten


Straßenarten

Politisch wird auf Bundesebene unter den Straßenarten:

  • “Bundesstraße” und
  • “Bundesautobahn” unterschieden.
  • Beide zusammen werden unter dem Sammelbegriff “Bundesfernstraßen” zusammengefasst.

Zu den Autobahnen gehören laut Bundesfernstraßengesetz alle Bundesfernstraßen, die nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt sind, dass sie frei von höhengleichen Kreuzungen und für Zu- und Abfahrt mit besonderen Anschlussstellen ausgestattet sind. Sie sollen getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben. Sie werden zu “Autobahnen” gewidmet. Manche Bundesstraßen erfüllen diese Bedingung ebenfalls. Da die entsprechenden Gesetze von der Politik allerdings nicht immer Beachtung finden, wurden sie dennoch zu Bundesstraßen gewidmet. Ob eine Straße zur Autobahn oder Bundesstraße wird, entscheidet alleine die Widmung, die beliebig ausfallen kann.

 

Planerisch wird auf Bundesebene grundsätzlich unter den Straßenarten:

  • “Autobahn” und
  • “Landesstraße” unterschieden.

Dabei können Bundesstraßen sowohl zu Autobahnen, als auch zu Landesstraßen gezählt werden. Entscheidend sind die Rahmenbedingungen. Meist werden Bundesstraßen zu Landesstraßen gezählt, wobei geplante durchgängig autobahnähnliche Bundesstraßen zu Autobahnen gezählt werden können, um genauer zu sein, zu den inoffiziellen “gelben Autobahnen.”

 

Ausgestaltung
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Regelquerschnitte von Straßen als Richtlinie vorgegeben. Unter Regelquerschnitt versteht man die grundsätzliche Ausgestaltung einer Straße. Dabei wird unter anderem festgelegt, wie breit die gesamte Straße, die einzelnen Fahrstreifen, die Markierungen, Mittel- und Seitenstreifen sein sollten. Bei den Bundesfernstraßen kommen vor allem die technischen Richtlinien: RAA und RAL zum Einsatz. Die früheren RAS-Q (Richtlinien für die Anlage von Straßen mit dem Abschnitt “Querschnitt”) wurden durch diese neuen Richtlinien inzwischen abgelöst, wobei die neuen Richtlinien neben dem Abschnitt Querschnitt noch über weitere verfügen.

  • Die Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) finden beim Bau von Autobahnen und längeren autobahnähnlichen Bundesstraßen Anwendung.
  • Die Richtlinien für die Anlage von Landesstraßen (RAL) finden beim Bau von “normalen” Bundesstraßen, auch mit vereinzelten autobahnähnlichen Abschnitten, Anwendung.

 

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