Verkehrszahlen der Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland von 2005-2019.
In Deutschland finden alle fünf Jahre bundesweite Straßenverkehrszählungen statt. Die letzte Zählung erfolgte 2015, die nächste ist für 2020 geplant. Die Quelldaten stehen ebenfalls auf der Seite der Bundesanstalt für Straßenwesen zum Abruf breit: www.bast.de
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Nr.
B-Rang
L-Rang
Land
Straße
Abschnitt
DTV
SV
BPL
6.001
(10.214)
1.040
(464)
647
(265)
NW
B 238
B 238
LG (NI/NW) - Kalletal-Langenholzhausen-Bruchstraße
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
5.200
354 (6,8%)
VB VB
6.004
(10.217)
1.084
(508)
681
(299)
NW
B 238
B 238
Kalletal-Hohenhausen-Herforder Straße (L 861) - Kalletal-Bavenhausen (K 38)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
-
- (-)
VB VB
6.007
(10.220)
1.084
(508)
681
(299)
NW
B 238
B 238
Lemgo-Langenfelder Weg - Lemgo-Leopoldstraße (B 238-Ast)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
-
- (-)
VB VB
6.010
(10.223)
1.084
(508)
681
(299)
NW
B 238
B 238
Lemgp-Entruper Weg (L 958) - Lemgo-Herforder Straße (L 712)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
-
- (-)
VB VB
6.011
(10.224)
957
(381)
565
(183)
NW
B 238
B 238
Lemgo-Herforder Straße (L 712) - Lemgo-Beverleystraße (B 66)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
12.100
932 (7,7%)
VB
6.035
(10.250)
736
(168)
381
(35)
NW
B 239
B 239
AS Herford-Bielefelder Straße (B 61) - AS Herford/Bad Salzuflen (Nordteil) (A 2)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
35.200
3.731 (10,6%)
FD
6.036
(10.251)
816
(240)
441
(66)
NW
B 239
B 239
AS Herford/Bad Salzuflen (Nordteil) (A 2) - AS Herford/Bad Salzuflen (Südteil) (A 2)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
27.200
2.747 (10,1%)
FD
6.037
(10.252)
876
(300)
486
(105)
NW
B 239
B 239
AS Herford/Bad Salzuflen (Südteil) (A 2) - Bad Salzuflen-Biemsen-Ahmsen (L 804)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
21.200
1.887 (8,9%)
VB VB
6.038
(10.253)
867
(291)
478
(97)
NW
B 239
B 239
Bad Salzuflen-Biemsen-Ahmsen (L 804) - Bad Salzuflen-Werl-Aspe (L 772 / K 30)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
22.100
1.856 (8,4%)
VB VB
6.039
(10.254)
906
(330)
514
(132)
NW
B 239
B 239
Bad Salzuflen-Werl-Aspe (L 772 / K 30) - Bad Salzuflen-Lockhauser Straße (L 535 / K 4)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
18.200
1.529 (8,4%)
VB VB VB
6.040
(10.255)
901
(325)
509
(127)
NW
B 239
B 239
Bad Salzuflen-Lockhauser Straße (L 535 / K 4) - Bad Salzuflen-Oerlinghauser Straße (L 751)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
18.700
1.552 (8,3%)
VB VB
6.041
(10.256)
1.084
(508)
681
(299)
NW
B 239
B 239
Bad Salzuflen-Oerlinghauser Straße (L 751) - Bad Salzuflen-Holzhausen-Ostwestfalenstraße (L 712N)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
-
- (-)
VB VB
6.042
(10.257)
941
(365)
549
(167)
NW
B 239
B 239
Bad Salzuflen-Holzhausen-Ostwestfalenstraße (L 712N) - Bad Salzuflen-Sylbach (L 967)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
14.700
750 (5,1%)
VB VB
6.043
(10.258)
1.084
(508)
681
(299)
NW
B 239
B 239
Bad Salzuflen-Sylbach (L 967) - Lage (Lippe)-Waddenhausen (L 968)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
-
- (-)
VB VB
6.044
(10.259)
959
(383)
567
(185)
NW
B 239
B 239
Lage (Lippe)-Waddenhausen (L 968) - Lage (Lippe)-Steinbrinkstraße
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
12.900
542 (4,2%)
VB VB VB
6.045
(10.260)
1.084
(508)
681
(299)
NW
B 239
B 239
Lage (Lippe)-Steinbrinkstraße - Lage (Lippe)-Bredestraße (B 66)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
-
- (-)
VB VB
6.046
(10.261)
1.084
(508)
681
(299)
NW
B 239
B 239
Lage (Lippe)-Staufenbergstraße (B 66) - KVP Lage (Lippe)-Dorfstraße (L 944 / K 18)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
-
- (-)
VB VB
6.047
(10.262)
1.084
(508)
681
(299)
NW
B 239
B 239
KVP Lage (Lippe)-Dorfstraße (L 944 / K 18) - KVP Lage (Lippe)-Luisenstraße (L 941)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
-
- (-)
VB VB
6.048
(10.263)
937
(361)
545
(163)
NW
B 239
B 239
KVP Lage (Lippe)-Luisenstraße (L 941) - Lage (Lippe)/Detmold (L 945)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
15.100
695 (4,6%)
VB VB
6.049
(10.264)
1.084
(508)
681
(299)
NW
B 239
B 239
Lage (Lippe)/Detmold (L 945) - Detmold-Niewaldstraße (L 936)