Verkehrszahlen der Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland von 2005-2019.
In Deutschland finden alle fünf Jahre bundesweite Straßenverkehrszählungen statt. Die letzte Zählung erfolgte 2015, die nächste ist für 2020 geplant. Die Quelldaten stehen ebenfalls auf der Seite der Bundesanstalt für Straßenwesen zum Abruf breit: www.bast.de
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Nr.
B-Rang
L-Rang
Land
Straße
Abschnitt
DTV
SV
BPL
6.401
(13.319)
1.030
(454)
637
(255)
NW
B 480
B 480
süd-westl. Bad Wünnenberg, Ri. Bleiwäsche (L 956) - Bad Wünnenberg, Leiberger Straße (L 549)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
5.900
844 (14,3%)
FD
6.402
(13.320)
1.014
(438)
621
(239)
NW
B 480
B 480
Bad Wünnenberg, Leiberger Straße (L 549) - AS Haaren, Bürener Straße (L 754)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
7.500
885 (11,8%)
FD
6.403
(13.321)
964
(388)
572
(190)
NW
B 480
B 480
AS Haaren, Bürener Straße (L 754) - AK Wünnenberg-Haaren (A 44 / A 33)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
24.200
2.710 (11,2%)
VB
6.411
(13.329)
785
(210)
415
(51)
NW
B 482
B 482
Porta Westfalica, Findelstraße (K 25) - AS Porta Westfalica, Portalstraße (B 61)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
30.300
2.909 (9,6%)
VB
6.412
(13.330)
857
(281)
470
(89)
NW
B 482
B 482
AS Porta Westfalica, Portalstraße (B 61) - Neesen, Hausberger Straße (L 764)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
23.100
2.633 (11,4%)
WB
6.413
(13.331)
964
(388)
572
(190)
NW
B 482
B 482
Neesen, Hausberger Straße (L 764) - AS Neesen/Minden (B 65)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
16.600
2.772 (16,7%)
WB
6.415
(13.333)
943
(367)
551
(169)
NW
B 482
B 482
AS Minden, Clus (L 534) - AS Minden-Nord, Cammer Straße (K 6)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
14.500
2.668 (18,4%)
WB
6.416
(13.334)
983
(407)
590
(208)
NW
B 482
B 482
AS Minden-Nord, Cammer Straße (K 6) - Wietersheim, südl. K 39
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
19.500
1.326 (6,8%)
VB
6.421
(13.340)
883
(307)
493
(112)
NW
B 483
B 483
Schwelm-Carl-vom-Hagen-Straße - Schwelm-Hattinger Straße (L 551/L 706)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
20.500
2.112 (10,3%)
VB
6.422
(13.341)
1.084
(508)
681
(299)
NW
B 483
B 483
Schwelm-Hattinger Straße (L 551/L 706) - OD Schwelm, Viktoriastraße (L 726)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
-
- (-)
VB
6.423
(13.342)
1.084
(508)
681
(299)
NW
B 483
B 483
OD Schwelm, Viktoriastraße (L 726) - OD Schwelm, Hauptstraße
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
-
- (-)
VB
6.424
(13.343)
1.084
(508)
681
(299)
NW
B 483
B 483
OD Schwelm, Hauptstraße - süd-östl. Schwelm, Kreisverkehr Frankfurter Straße (L 527)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
6.900
573 (8,3%)
VB
6.427
(13.346)
1.041
(465)
648
(266)
NW
B 483
B 483
Schlagbaum, Ri. Rüggeberg (L 700) - nördl. Karlshöh, Grenze Ennepetal
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
19.000
798 (4,2%)
WB
6.437
(13.356)
1.084
(508)
681
(299)
NW
B 484
B 484
Overath-Mucher Straße (L 312) - OD Overath, Hauptstraße (L 136)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
-
- (-)
WB
6.438
(13.357)
993
(417)
600
(218)
NW
B 484
B 484
OD Overath, Hauptstraße (L 136) - Aggerhütte, Ri. Bombach
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
-
- (-)
VB
6.466
(13.523)
892
(316)
501
(119)
NW
B 508
B 508
Kreuztal, Hagener Straße (B 517 / L 908) - OD Kreuztal-Ferndorf, Zur Brücke
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
19.600
1.254 (6,4%)
VB
6.467
(13.524)
913
(337)
521
(139)
NW
B 508
B 508
OD Kreuztal-Ferndorf, Zur Brücke - Kreuztal-Kredenbach, Kredenbacher Straße (L 729)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
17.500
1.033 (5,9%)
VB VB
6.468
(13.525)
920
(344)
528
(146)
NW
B 508
B 508
Kreuztal-Kredenbach, Kredenbacher Straße (L 729) - OD Hilchenbach-Allenbach, Ri. Herzhausen (L 728)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
16.800
1.008 (6,0%)
VB
6.469
(13.526)
1.084
(508)
681
(299)
NW
B 508
B 508
OD Hilchenbach-Allenbach, Ri. Herzhausen (L 728) - OD Hilchenbach, Rothenberger Straße (L 728)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
-
- (-)
VB
6.470
(13.527)
1.052
(476)
659
(277)
NW
B 508
B 508
OD Hilchenbach, Rothenberger Straße (L 728) - westl. Lützel (B 62)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
8.700
592 (6,8%)
VB
6.496
(13.555)
1.084
(508)
681
(299)
NW
B 513
B 513
westl. OE Harsewinkel, Tullheide - OD Harsewinkel, Clarholzer Straße (K 14)
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
-
- (-)
VB
6.497
(13.556)
1.084
(508)
681
(299)
NW
B 513
B 513
OD Harsewinkel, Clarholzer Straße (K 14) - östl. OE Harsewinkel, Südring
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
Fertigstellung Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt •H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp •N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
16.800
941 (5,6%)
VB
6.499
(13.558)
921
(345)
529
(147)
NW
B 513
B 513
östl. Harsewinkel, Kreisverkehr Steinhäger Straße (L 778) - südl. Marienfeld, Bielefelder Straße (L 806)