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B 30 Ortsumfahrung Gaisbeuren


 

Übersicht

Ideenwettbewerb

Ideenwettbewerb Ortsumfahrung Gaisbeuren
Für die Ortsumfahrung Gaisbeuren wurde bereits im Jahr 2005 ein Ideenwettbewerb ins Leben gerufen an dem jeder seinen Vorschlag einbringen kann und konnte. Einige Vorschläge wurden inzwischen von der zuständigen Planungsbehörde - das Regierungspräsidium Tübingen - berücksichtigt.

Istzustand


Zurzeit ist die B 30 zwischen Bad Waldsee und dem Beginn der Ausbaustrecke süd-westlich des Egelsees nicht ausgebaut. Es steht lediglich ein Fahrstreifen pro Richtung zur Verfügung. Der gesamte Streckenabschnitt gilt seit dem Jahr 2005 nachweislich als überlastet und ist gekennzeichnet durch Überholverbote, unübersichtliche, kurvige und kuppige Abschnitte mit zahlreichen Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten. Hier folgt die B 30 noch dem Verlauf einer ehemaligen Römerstraße. In Gaisbeuren stehen die einzigen Ampeln zwischen den Wirtschaftsräumen, Wirtschafts- und Oberzentren Ulm/Neu-Ulm und Ravensburg.

Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen beträgt rund 21.300 Fahrzeuge/Tag bei einem Schwerverkehr (Fahrzeuge ab 3,5t) von rund 1.600 schwere Fahrzeuge/Tag. Gaisbeuren und Enzisreute sind die Ortschaften mit dem höchsten Schwerverkehrsaufkommen der B 30.

Die Ortsumfahrung Gaisbeuren befindet sich zurzeit in der höchste Stufe des Bundesverkehrswegeplans, dem Vordringlichen Bedarf. Aus Bundessicht besteht damit die höchste Dringlichkeit.

Im Zuge der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 (das war der Arbeitstitel des Bundesverkehrswegeplans 2030) wurden die Ortsumfahrungen Gaisbeuren und Enzisreute zum Hauptprojekt “B 30 Enzisreute - Gaisbeuren (B030-G20-BW)” zusammengefasst. Die Ortsumfahrung Gaisbeuren ist das erste Teilprojekt von diesem Hauptprojekt. Im abschließenden Bedarfsplan der Bundesfernstraßen von 2016 besteht das Hautprojekt weiterhin. Das Hauptprojekt besteht aus den Teilprojekten: Ortsumfahrung Gaisbeuren und Ortsumfahrung Enzisreute. Nur wenn beide Teilprojekte realisiert werden, kann das Projekt seine volle Wirksamkeit in den Punkten Gesamtwirtschaftlicher Nutzen, Raumwirksamkeit und Städtebau entfalten.

Beidseitiger Rückstau auf der B 30 Ortsdurchfahrt Gaisbeuren auf Höhe der Einmündung der Landstraße 285 (18.10.2007)

 

Die B 30 führt in Gaisbeuren nur knapp an manchen Häusern vorbei. (05.10.2007)

 

Rückstau vor und nach dem nördlichen Ortsende von Gaisbeuren. (05.08.2011)

 

Ortsdurchfahrt Gaisbeuren in Fahrtrichtung Ravensburg. (05.08.2011)

 

Rückstau auf der B 30 in Gaisbeuren in Fahrtrichtung Bad Waldsee. (18.10.2007)

 

Bundesverkehrswegeplanung (Siehe Geschichte zum besseren Verständnis)

Jahr

Dringlichkeit

Geplante Ausbauart

Erläuterungen

1926

Erste Kategorie

Allgemeine Verbesserungen

Kraftwagenstraßenprogramm der Weimarer Republik

1950

Keine Kategorisierung

2-streifiger Ausbau

Zehnjahresplan für die Bundesfernstraßen

1956

2-streifiger Ausbau der bestehenden Strecke von Gaisbeuren bis Baindt auf 7,5m Fahrbahnbreite.

1957

“Blaues Netz”

2-streifiger Ausbau

Ausbauplan für die Bundesfernstraßen vom 27. Juli 1957

1958

Antrag Ortsumfahrung Gaisbeuren.

1969

Keine Kategorisierung

4-streifiger Neubau

Linienbestimmung von Günzburg über Ulm nach Friedrichshafen
 

1970

Stufe I
Stufe III

2-streifiger Neubau
4-streifiger Ausbau

Gesamtverkehrswegeplan für die Bundesrepublik Deutschland

 

1971

Stufe I
Stufe III

2-streifiger Neubau
4-streifiger Ausbau

1. Bedarfsplan vom 30. Juni 1971

 

1973

Stufe I
Stufe III

2-streifiger Neubau
4-streifiger Ausbau

Bundesverkehrswegeplan 1973

 

1974

2-streifiger Neubau vom nördlichen Ortsausgang Gaisbeuren bis Bad Waldsee-Süd.

1976

Ausbau der Ortsdurchfahrt Gaisbeuren mit Anlage von Abbiegestreifen.

 

 

 

 

1976

Ib
“möglicher weiterer Bedarf”

2-streifiger Neubau
4-streifiger Ausbau

2. Bedarfsplan vom 05. August 1976

 

1979

Kein Bedarf
Stufe II (Weitere Planungen)

2-streifiger Neubau
4-streifiger Ausbau

Bundesverkehrswegeplan 1980
Streichung der Umfahrung von Gaisbeuren. Statt dessen ist ein autobahnähnlicher Ausbau durch Gaisbeuren vorgesehen.
 

1980

Stufe II (Weitere Planungen)

4-streifiger Ausbau

3. Bedarfsplan vom 25. August 1980

1985

Stufe II (Weitere Planungen)

4-streifiger Ausbau

Bundesverkehrswegeplan 1985

1986

Stufe II (Weitere Planungen)

4-streifiger Ausbau

4. Bedarfsplan vom 21. April 1986

1992

Weiterer Bedarf

4-streifiger Ausbau

Bundesverkehrswegeplan 1992

1993

Weiterer Bedarf

4-streifiger Ausbau

5. Bedarfsplan vom 15. November 1993
 

2003

Weiterer Bedarf

4-streifiger Aus- und Neubau

Bundesverkehrswegeplan 2003
Wiederaufnahme der Umfahrung von Gaisbeuren.
 

2004

Weiterer Bedarf

4-streifiger Aus- und Neubau

6. Bedarfsplan vom 04. Oktober 2004

2016

Vordringlicher Bedarf

4-streifiger Aus- und Neubau

Bundesverkehrswegeplan 2030

2016

Vordringlicher Bedarf

4-streifiger Aus- und Neubau

7. Bedarfsplan vom 23. Dezember 2016

2-bahniger Neubau mit insgesamt 4 Fahrstreifen

 

 

 

Projekt:

BVWP 2030 Projekt-Nr. B030-G20-BW - B030-G20-BW-T01
BVWP 2003 Projekt-Nr. BW6512, 08008002 00
Lage: TK 8024, 8124

Über Jahrzehnte lagen lediglich grobe Anhaltspunkte für eine Führung der B 30 neu vor. Die Ost-, West- und Tunnellösung.

Freihaltetrassen 2011

 

 

Ziele:

Entlastung der Ortsdurchfahrt Bad Waldsee-Gaisbeuren, dort Minderung der Umweltbelastungen und Unfallrisiken, Erhöhung der Verkehrssicherheit, Abbau von Kapazitätsengpässen, Verbesserung der Verbindung des Oberzentrums Ravensburg mit der Metropolregion Stuttgart, Teil des Lückenschlusses in der Ausbaulücke der landesweit großräumig bedeutsamen Hauptachse zwischen den Wirtschafts- und Oberzentren Ravensburg und Ulm/Neu-Ulm (Kernnetz der Bundesfernstraßen Deutschlands - Verbindungsfunktionsstufe I), Verbesserung der Anbindung der Region mittlerer und westlicher Bodensee nach Norden zu den Oberzentren Ulm/Neu-Ulm und in Fortführung zur Metropolregion Stuttgart. Das Projekt "B 30 Enzisreute - Gaisbeuren (B030-G20-BW)" ist das einzige Projekt in Deutschland, das die Anbindung eines Oberzentrums an eine Metropolregion verbessert. Beseitigung eines gravierenden Engpasses im großräumigen Nord-Süd-Personen- und Wirtschaftsverkehr im Südosten von Baden-Württemberg.

 

 

Zuständigkeit:

Regierungspräsidium Tübingen
Referat 44 - Straßenplanung

 

 

Status:

Die Planung ruht zurzeit. Das Land Baden-Württemberg hat die Planung bisher nicht aufgenommen. Ein gesetzlicher Planungauftrag des Bundes liegt jedoch vor.

 

 

Dringlichkeit:

Vordringlicher Bedarf

Länge:

5,4 km

Baukosten:

50,0 Mio. Euro (Stand: 2015)
50,0 Mio. Euro (Stand: 2013)
29,0 Mio. Euro (Stand: 2004)

 

 

Planung:

Die Planung ruht zurzeit.

  • 1969 Linienbestimmung für Neubau zwischen Reute und
                 Gaisbeuren, sowie Führung westlich von Enzisreute
  • 1980 Beginn 1. Raumordnungsverfahren
  • 1980 Einstellung 1. Raumordnungsverfahren
     
  • Planfeststellung:

    keine

     

     

    Bewertung des Bundesministeriums für Verkehr (BVWP 2030)

    NKV

    6,9

    Nutzen

    532,271 Mio. Euro

    Umwelt

    Mittleres Umweltrisiko

    Raumordnung

    Geringe Raumwirksamkeit

    Städtebau

    Hohe Städtebauliche Bedeutung

     

     

    Bewertung des Landes Baden-Württemberg

    Priorität:

    2013
    Anmeldung des Landes für den Bundesverkehrswegeplan 2015 als nachrangiges Projekt.

    2012
    Keine Berücksichtigung in der Priorisierung des Landes, da kein Baurecht vorlag.

    2007
    Nicht in der Prioritätenliste des Landes bis 2035 enthalten.
     

    Einstufung:

    Landesentwicklungsachse Donau-Iller:
    e) Ulm(/Neu-Ulm) - Laupheim - Biberach an der Riß (- Bad Waldsee)

    Landesentwicklungsachse Bodensee-Oberschwaben:
    b) Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten - Bad Waldsee (- Biberach an der Riß)

    “In den Landesentwicklungsachsen sollen die für den großräumigen Leistungsaustausch notwendigen Infrastrukturen gebündelt und so ausgebaut werden, dass zwischen den Verdichtungsräumen sowie den Oberzentren unter Einbeziehung von Mittelzentren leistungsfähige Verbindungen gewährleistet sind.”
    (Landesentwicklungsplan 2002)
     

    Stellungnahme des Ministeriums:

    “Sehr geehrter Herr F.,

    Herr Staatssekretär Köberle dankt für Ihr Schreiben. Er hat uns, als fachlich zuständige Abteilung für das Straßenwesen in Baden-Württemberg gebeten, Ihnen zu antworten.

    Die Notwendigkeit der Entlastung der Städte und Gemeinden von den nachteiligen Auswirkungen des überörtlichen Straßenverkehrs ist von Seiten des Landes unbestritten. Der Neu- und Ausbau der Bundesfernstraßen erfolgt auf der Grundlage des vom Bund aufgestellten Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen.

    Eine wichtige Maßnahme stellt der Neubau des letzten Abschnitts der Ortsumfahrung von Ravensburg dar. Ein baldiger Baubeginn wird von Seiten des Landes dort angestrebt.

    Sie können versichert sein, dass es auch in Zukunft Ziel des Landes ist, die Bundesfernstraßeninfrastruktur in Baden-Württemberg - und damit auch die B 30 zwischen Friedrichshafen und Biberach - stetig und nachdrücklich zu verbessern.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Innenministerium Baden-Württemberg
    (05.09.2007)”


    “Sehr geehrter Herr F.,

    Herr Ministerpräsident Günther H. Oettinger MdL dankt Ihnen für Ihr Schreiben. Das Staatsministerium hat uns als fachlich zuständiges Ministerium für die Verkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg gebeten, Ihnen zu antworten.

    Selbst wenn das Land seine Planungsaktivitäten erheblich verstärken würde, würde dies allerdings nicht dazu führen, dass mehr Bundesstraßen gebaut werden können, so lange der Bund dem Land hierfür nicht mehr Investitionsmittel zuweist.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Innenministerium Baden-Württemberg
    (04.10.2007)

     

     

     

    Regionalplanung

    Einstufung:

    Regionalverband Bodensee-Oberschwaben

    “Zur Entwicklung innerhalb der Region und zum Anschluß der Region an die benachbarten Wirtschaftsräume im In- und Ausland ist das Straßennetz weiter zu verbessern. Vorrangig sind die großräumigen und überregionalen Straßenzüge des Fernstraßennetzes leistungsfähig auszubauen, um den Verkehr zu bündeln und Städte und Gemeinden vom Durchgangsverkehr zu entlasten.

    Begründung:
    Die Hauptachse Oberschwabens, Friedrichshafen - Ravensburg - Biberach - Ulm verbindet den Wirtschaftsraum Ravensburg / Friedrichshafen mit dem Wirtschaftsraum Ulm / Neu-Ulm und den dortigen Anschlüssen an das Autobahnnetz bzw. an das Fernstreckennetz der Deutschen Bundesbahn. Nach dem Bundesverkehrswegeplan soll bis zum Jahr 2010 die A 96 Memmingen-Lindau und die B 31 Stockach-Lindau durchgehend fertiggestellt sein. Im großräumig bedeutsamen Netz wird es zu diesem Zeitpunkt immer noch große Lücken im Zuge der B 30 (4-spuriger Ausbau südlich von Biberach), geben. Leistungsfähige Verbindungen zwischen den zentralen Orten im Straßennetz der Kategorie I sind in der Region großenteils nicht gewährleistet. Außerhalb und insbesondere innerhalb der Ortschaften kommt es immer wieder zu Engpässen und Staus auf den wichtigen Verbindungen der Region. Dies trifft besonders auf Bundesfernstraßen mit hoch belasteten Ortsdurchfahrten wie B 31, B 30, B 33 und teilweise B 32 zu.

    Vorschlag:
    B 30 (Ulm)- Ravensburg-Friedrichshafen (2-bahnig)
    Bad Waldsee/Süd-Egelsee, Ausbau / Neubau mit Tunnellösung, kleiner oder großer Ortsumfahrung Gaisbeuren Priorität 1”

    Regionalplan 1996 (immer noch aktuell)
     

     

     

     

    Gesamtwirtschaftlicher Nutzen


    Bundesverkehrswegeplan 2030
    Bewertung des Bundes

    Der gesamtwirtschaftliche Nutzen von Teilprojekt “B 30 OU Gaisbeuren (B030-G20-BW-T01)” wurde nicht ermittelt. Jedoch erfolgte die Ermittlung des gesamtwirtschaftlichen Nutzens für das Hautprojekt “B 30 Enzisreute - Gaisbeuren (B030-G20-BW)”. Das Hauptprojekt “B 30 Enzisreute - Gaisbeuren (B030-G20-BW)” besteht aus zwei Teilprojekten: “B 30 Ortsumgehung Gaisbeuren (B030-G20-BW-T01)” und “B 30 Ortsumgehung Enzisreute(B030-G20-BW-T01)”.

    Bei einer Realisierung von Projekt B030-G20-BW ergäben sich die nachfolgenden gesamtwirtschaftlichen Nutzen über die gesamte Lebensdauer des Projekts - inklusive Planung, Bau und Betrieb:

    Nutzen-Kosten-Rechnung

     

    Barwert der Projektnutzen in Mio. Euro

     

    Nutzen aus der Veränderung der Betriebskosten im Personen- und Güterverkehr

    NB

    86,961

     

    Nutzen aus der Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der Verkehrswege

    NW

    -5,409

     

    Nutzen aus der Veränderung der Verkehrssicherheit

    NS

    108,789

     

    Nutzen aus der Veränderung der Reisezeit im Personenverkehr

    NRZ

    310,803

     

    Nutzen aus der Veränderung der Transportzeit der Ladung im Güterverkehr

    NTZ

    11,140

     

    Nutzen aus der Veränderung der impliziten Nutzen

    NI

    30,324

     

    Nutzen aus der Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der Infrastruktur

    NL

    -3,727

     

    Nutzen aus der Veränderung der Geräuschbelastung

    NG

    1,628

     

    Nutzen aus der Veränderung der Abgasbelastungen

    NA

    -29,717

     

    Nutzen aus der Veränderung der innerörtlichen Trennwirkungen

    NT

    0,356

    Nutzen aus der Veränderung der Zuverlässigkeit der Verkehrsinfrastruktur

    NZ

    21,117

    Summe der Projektnutzen

     

    532,271

     

    Barwert der Projektkosten in Mio. Euro

     

    Barwert der Investitionskosten

     

    76,661

     

    Verhältnis der Nutzen zu den Kosten

     

    Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)

     

    6,9

     



    Alte Bewertungen


    Bundesverkehrswegeplan 2003
    Bewertung des Bundes

    Bei einer Realisierung von Projekt BW6512 ergäben sich die nachfolgend aufgelisteten jährlichen volkswirtschaftlichen Nutzen:

    Nutzen-Kosten-Rechnung

     

    1 Projektnutzen

    Jährliche Einsparungen in Mio. EUR

     

    1.1 Transportkostensenkungen

    19,323

     

    1.2 Kosten der Wegeerhaltung

    -0,534

     

    1.3 Beiträge zur Sicherheit

    1,686

     

    1.4 Verbesserung der Erreichbarkeit

    8,282

     

    1.5 Regionale Effekte

    0,108

     

    1.6 Umwelteffekte

    1,554

     

    1.7 Hinterlandanbindung von Häfen

    0,000

     

    1.8 Induzierter Verkehr (Verkehrszunahme)

    -2,888

     

    Summe der Projektnutzen

    27,531

     

    2 Investitionskosten

    Jährliche Kosten in Mio. EUR

     

    Investitionskosten der Wege

    6,522

     

    3 Nutzen-Kosten-Differenz

    21,009

     

    Nutzen-Kosten-Verhältnis

    4,2

     

     

    Umweltschutz


    Bundesverkehrswegeplan 2030
    Bewertung des Bundes

    Bewertet wurde sowohl das Teilprojekt “B 30 Gaisbeuren (B030-G20-BW-T01)”, als auch das Hauptprojekt “B 30 Enzisreute - Gaisbeuren (B030-G20-BW)”. Das Hauptprojekt “B 30 Enzisreute - Gaisbeuren (B030-G20-BW)” besteht aus zwei Teilprojekten: “B 30 Ortsumgehung Gaisbeuren (B030-G20-BW-T01)” und “B 30 Ortsumgehung Enzisreute(B030-G20-BW-T01)”.

    Bewertet wurden die Anmeldetrassen: Bei Gaisbeuren wurde die Westtrasse bewertet, bei Enzisreute eine Umfahrung von Enzisreute im Osten.


    Hauptprojekt: B 30 Enzisreute - Gaisbeuren (B030-G20-BW)

      Mittlere Umweltbetroffenheit

      Der Neubau der OU Gaisbeuren und Enzisreute verläuft bei beiden Teilprojekten über ackerbaulich genutzte Offenlandbereiche. Die Eingliederung in den Bestand ist für beide Abschnitte mit dem Ausbau der Bestandsstrecken verbunden. Für T2 (Enzisreute) kommt es hierbei lediglich zu einer randlichen Durchfahrung eines Großsäugerfunktionsraums. Im westlichen Bereich von T2 (Enzisreute) sind erhebliche Beeinträchtigungen auf das angrenzende FFH-Gebiet aufgrund hoher Stickstoffempfindlichkeiten der Lebensraumtypen (LRT) wahrscheinlich. Das Projekt liegt mit gesamter Trassenlänge in einem Großsäugerfunktionsraum sowie einem Großraum in Metzwerk der Feuchtlebensräume. Zwei Wasserschutzgebiete der Zone II grenzen an die Strecke, sind aber nicht vom Ausbau betroffen.

      Voraussichtlich entstehen neue Kohlendioxid- und Luftschadstoff-Emissionen bei Bau, Unterhaltung und Betrieb. Die Ermittlung erfolgte unter der generellen Annahme, dass keine Geschwindigkeitsbegrenzung festgelegt wird und gefahrenen Geschwindigkeiten bei über 130 km/h liegen. Deshalb werden insgesamt 33,444 Mio. Euro in der Nutzen-Kosten-Rechnung abgezogen.

      Für die voraussichtlich in der Summe positiven Wirkungen in der Veränderung der Geräuschbelastung werden 1,628 Mio. Euro in der Nutzen-Kosten-Rechnung gutgeschrieben. 1.967 Einwohner werden von Verkehrslärm entlastet. Mit einer Neubelastungen oder zusätzlicher Belastung von Einwohnern ist nicht zu rechnen. In den Bereichen Bad Waldsee-Gaisbeuren und Bad Waldsee-Reute wurden Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt.


    Teilprojekt: B 30 OU Gaisbeuren (B030-G20-BW-T01)

      Geringe Umweltbetroffenheit

      An den Neubau der OU Gaisbeuren schließt sich ein Ausbau der nordöstlich gelegenen Bestandsstrecke an. Die OU wird in einem Bogen aus Richtung Westen kommend im Norden um die Ortschaft geführt. Hierbei werden in erster Linie landwirtschaftlich genutzte Offenlandbereiche (Ackerbau) durchfahren sowie der Mühlenbach und feuchte Bereiche im Großen Ried gequert. Zwischen den Ortslagen von Gaisbeuren und Bad Waldsee wird ein Großsäugerfunktionsraum durchfahren, bevor die Trasse wieder in den Bestand eingliedert. Weitere Bereiche mit besonderen Umweltqualitäten sind nicht betroffen.

      Kohlendioxid- und Luftschadstoff-Emissionen, die Veränderung der Geräuschbelastung sowie betroffene Einwohner sind in der Einzelbewertung nicht ausgewiesen - jedoch in der Bewertung des Hauptprojekts (siehe oben).

     


    Alte Bewertungen


    Bundesverkehrswegeplan 2003
    Bewertung des Bundes

    Gesamtbewertung

      Gemäß eines Abkommens mit dem Bundesverkehrs- und des Bundesumweltministeriums wurde bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2003 für dieses Projekt keine Umweltrisikoeinschätzung (URE) durchgeführt, da die Früherkennung von Umweltgefahren einen Wert von 2 ergeben hat und nur Projekte mit Werten unter 2 zur näheren Untersuchung herangezogen wurden. Im Gegensatz zur URE bedeutet bei der Früherkennung ein niedriger Wert ein höheres Umweltrisiko. Die Skala reicht dabei von 0 bis 4.

     

    Einzelbewertung

      Nach der Bewertungsmethodik des Bundesverkehrswegeplanes 2003 ergibt sich bei der Umweltrisikoeinschätzung (URE) alleine dadurch, dass auf der neuen Straße über 25 000 Fahrzeuge täglich fahren werden ein hohes Umweltrisiko, auch wenn noch nicht einmal der Verlauf absehbar ist.

     

    Raumwirksamkeitsanalyse


    Bundesverkehrswegeplan 2030
    Bewertung des Bundes

    Die Raumordnerische Bedeutung (Raumwirksamkeit) von Teilprojekt “B 30 OU Gaisbeuren (B030-G20-BW-T01)” wurde nicht ermittelt. Jedoch erfolgte die Ermittlung der Raumordernischen Bedeutung für das Hautprojekt “B 30 Enzisreute - Gaisbeuren (B030-G20-BW)”. Das Hauptprojekt “B 30 Enzisreute - Gaisbeuren (B030-G20-BW)” besteht aus zwei Teilprojekten: “B 30 Ortsumgehung Gaisbeuren (B030-G20-BW-T01)” und “B 30 Ortsumgehung Enzisreute(B030-G20-BW-T01)”.
     

      Geringe Raumwirksamkeit
      Das ist die höchstmögliche Bewertung in der Verbindung von Oberzentren mit Metropolregionen

      Das Projekt B 30 Enzisreute - Gaisbeuren (B030-G20-BW) verbessert die Anbindung des Oberzentrums Ravensburg an die Metropolregion Stuttgart im Straßenpersonenverkehr. Das Projekt ist das einzige Straßenprojekt in Deutschland, das die Anbindung eines Oberzentrums an eine Metropolregion verbessert. Bewertungsrelevante Raumordnerische Defizite in An- und Verbindungsqualitäten sind auf dem anschließenden Streckenzug der A 8 Ulm - Stuttgart nicht feststellbar. Das Projekt behebt den einzigen Engpass in Deutschland in der Anbindung eines Oberzentrums an eine Metropolregion im Straßenpersonenverkehr.

      Die Relation der großräumigen Anbindungsfunktion des Oberzentrums Ravensburg an die Metropolregion Stuttgart weist bisher ein geringes Defizit auf. Die Bewertung nach RIN ergab nur eine ausreichende Anbindungsqualität - die bundesweit schlechteste festgestellte Anbindungsqualität. Gleichzeitig bindet diese Relation ein Oberzentrum an eine Metropolregion an, die hinsichtlich ihres räumlichen Entwicklungstrends auf der Grundlage des Regionalen Bevölkerungspotenzials im Jahre 2030 als mittel bzw. hoch eingestuft wurden. Daher ist diese Relation in ihrer Raumrelevanz mit 1,85 Punkten bewertet worden. Da das Projekt B030-G20-BW die bestehenden Defizite signifikant reduziert (Verkürzung der Fahrzeit um 3,8 Minuten im nahezu unbelasteten Verkehrsnetz, Erhöhung der Luftliniengeschwindigkeit um 3,5 km/h) und damit zu einer Verbesserung der Anbindungsqualität beiträgt, erhält dieses Projekt hierfür 1,85 Wertungspunkte der Raumrelevanz.

      93,1% der Projekte des aktuellen Bedarfsplans 2016 der Bundesfernstraßen haben keine nennenswerte Raumordernische Bedeutung. 2,0% wurden mit “gering”, 3,0% mit “mittel” und 1,9% mit “hoch” bewertet.
       


    Alte Bewertungen


    Bundesverkehrswegeplan 2003
    Bewertung des Bundes

    Gesamtbewertung

      Die Raumwirksamkeitsanalyse, die für die Bewertung im Bundesverkehrswegeplan 2003 erstellt wurde, ergab für Projekt BW6512 eine mittlere raumordnerische Bedeutung, da das Projekt zwar durch erreichbarkeitsverbessernde Wirkung zur Stärkung des Systems der zentralen Orten beiträgt, allerdings keine städtebauliche Wirkung habe. Die höchste Punktzahl wurde durch die Relation Biberach an der Riß - Flughafen Friedrichshafen erreicht und beschränkt sich dadurch auf starke Erreichbarkeitsdefizite in einem Raum mit weniger starker Strukturschwäche. Im bundesweiten Vergleich bestehen auf dieser Relation im Jahr 2015 starke Erreichbarkeitsdefizite. Die Städtebauliche Wirkung bleibt außen vor.

      Begründung des Bundesministeriums:
      "Das Projekt mit verkehrlich regionaler Bedeutung BW6512 verbessert durch seine Netzwirkung insbesondere die Anbindung von Biberach an der Riß (Mittelzentrum) und Flughafen Friedrichshafen. Es leistet damit Beitrag zur Entwicklung eines durch weniger starke Strukturschwäche geprägten Teilraumes. Im bundesweiten Vergleich bestehen auf dieser Relation im Jahr 2015 starke Erreichbarkeitsdefizite. Das Projekt BW6512 hat für die Entlastung von Ortsdurchfahrten eine geringe Bedeutung. Zu Bewertungsabschlägen führen darüber hinaus Zunahmen der täglichen Verkehrsmengen auf 24% der städtebaulich wirksamen Streckenabschnitte. Ohne Maßnahmen sind hohe tägliche Verkehrsmengen auf einer Länge von 2,8 km durch Dörfer zu erwarten. Mit Maßnahmen werden die täglichen Verkehrsmengen auf einer Länge von insgesamt 4,8 km abnehmen. Die Entlastung ist dabei auf 1,2 km sehr stark, auf 1,6 km stark, auf 2,0 km gering. In den entlasteten Streckenabschnitten verbleiben auf 2,3 km tägliche Verkehrsmengen in mittlerer Höhe, auf 3,5 km tägliche Verkehrsmengen in verträglicher Höhe, sodass dort der verbleibende Verkehr, auch in Verbindung mit Umgestaltungsmaßnahmen mit Aufenthaltsfunktionen organisiert werden kann. Die täglichen Verkehrsmengen werden auf einer Länge von insgesamt 1,5 km ansteigen. Die Zunahme ist dabei auf 1,4 km hoch, auf 0,1 km mittelhoch. Von diesen Strecken verlaufen 1,5 km durch Dörfer. Zusätzliche Belastungen werden dazu führen, dass das Niveau der täglichen Verkehrsmengen sich auf 1,4 km Länge hoch einstellen wird."

     

    Einzelbewertung

      Nach der Bewertungsmethodik des Bundesverkehrswegeplanes 2003 ergibt sich bei der Raumwirksamkeitsanalyse (RWA) für Teilprojekt 08008002 00 (OU Gaisbeuren) allerdings eine herausragende Bedeutung.

     

    Städtebau


    Bundesverkehrswegeplan 2030
    Bewertung des Bundes

    Die Städtebauliche Beurteilung erfolgte sowohl für das Teilprojekt “B 30 OU Gaisbeuren (B030-G20-BW-T01)”, als auch das Hautprojekt “B 30 Enzisreute - Gaisbeuren (B030-G20-BW)”. Das Hauptprojekt “B 30 Enzisreute - Gaisbeuren (B030-G20-BW)” besteht aus zwei Teilprojekten: “B 30 Ortsumgehung Gaisbeuren (B030-G20-BW-T01)” und “B 30 Ortsumgehung Enzisreute(B030-G20-BW-T01)”.

    Die Bewertung des Hautprojekts “B 30 Enzisreute - Gaisbeuren (B030-G20-BW)” weicht von der Bewertung des Teilprojekts “B 30 OU Gaisbeuren (B030-G20-BW-T01)” ab. Dies liegt daran, da gesamte Projekte eine andere verkehrliche Wirkung entfalten, als einzelne Teilprojekte. Beim Hautprojekt “B 30 Enzisreute - Gaisbeuren (B030-G20-BW)” führt dies dazu, dass die volle Städtebauliche Wirksamkeit nur erreicht wird, wenn beide Teilprojekte realisiert werden.
     

    Hauptprojekt: B 30 Enzisreute - Gaisbeuren (B030-G20-BW):

      Das Projekt besitzt eine hohe städtebauliche Bedeutung
      Es sind sehr hohe Wirkungen ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten.

      Entlastungen

        in Bad Waldsee-Gaisbeuren

          a) Straßenraumeffekte
          Entlastungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum, mit der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung

          • Innerörtliche Entlastungen stellen sich auf 400m (100% Längenanteil) ein.
          • Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich auf 400m (100% Längenanteil) ein.
          • Das Projekt erhält hierfür 4 von 4 mögliche Wertungspunkte (100%).
             

          b) Sanierungseffekte
          - Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen

          • Innerörtliche Entlastungen stellen sich auf 400m (100% Längenanteil) ein.
          • Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Sanierungspotentiale beitragen, stellen sich auf 400m (100% Längenanteil) ein.
          • Das Projekt erhält hierfür 4 von 4 mögliche Wertungspunkte (100%).
             

          c) Flächen- und Erschließungseffekte
          - Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten

        • keine Effekte
           

      Belastungen

        keine
         

    Teilprojekt: B 30 OU Gaisbeuren (B030-G20-BW-T01):

      Das Projekt besitzt ohne die Realisierung der OU Enzisreute eine mittlere städtebauliche Bedeutung
      Es sind Wirkungen auf mittlerem Niveau ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten.

      Entlastungen

        in Bad Waldsee-Gaisbeuren

          a) Straßenraumeffekte
          Entlastungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum, mit der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung

          • Innerörtliche Entlastungen stellen sich auf 400m (45% Längenanteil) ein.
          • Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich auf 400m (45% Längenanteil) ein.
          • Das Projekt erhält hierfür 2 von 4 mögliche Wertungspunkte (50%).
             

          b) Sanierungseffekte
          - Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen

          • Innerörtliche Entlastungen stellen sich auf 400m (100% Längenanteil) ein.
          • Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Sanierungspotentiale beitragen, stellen sich auf 400m (100% Längenanteil) ein.
          • Das Projekt erhält hierfür 4 von 4 mögliche Wertungspunkte (100%).
             

          c) Flächen- und Erschließungseffekte
          - Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten

        • keine Effekte
           

      Belastungen

        in Bad Waldsee-Enzisreute

          a) negative Straßenraumeffekte
          - Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum, der Verschlechterung von Umgestaltungspotentialen und erhöhte Risiken für die Aufenthaltsqualität

          • zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts auf 500m (55% Längenanteil) ein.
          • Die Belastungen führen jedoch in keinem Fall zu signifikanten/zusätzlichen nachteiligen Wirkungen.
          • Dem Projekt werden deshalb keine Wertungspunkte abgezogen. Jedoch reduziert sich die signifikante Erhöhung von Umgestaltungspotentialen, sodass dennoch zwei Wertungspunkte entfallen.

     

    Verlauf


    Die Linienfindung ist noch nicht abgeschlossen!

    Ost-, West- und Tunnellösung

    Pläne für eine Ortsumfahrung von Gaisbeuren und Enzisreute bestehen bereits seit 1958. Für die Ortsumfahrung Gaisbeuren bestehen bisher folgende Überlegungen:

    1. Tunnellösung
      Ab dem Bundesverkehrswegeplan 1980 war 24 Jahre lang ein autobahnähnlicher Ausbau durch Gaisbeuren vorgesehen. Diese Pläne wurden mit dem Bundesverkehrswegeplan 2003 verworfen, da sie inzwischen für nicht vertretbar erachtet werden. An Stelle eines autobahnähnlichen Ausbaus durch Gaisbeuren trat u.a. eine Untertunnelung von Gaisbeuren auf der vorhandenen Trasse, kombiniert mit einer kleinen Ostumfahrung von Enzisreute. Die Vorteile sind ein wirksamer Lärmschutz, die Schonung der Landschaft und Verhinderung der Betroffenheit von möglicherweise neuen Anliegern. Der Nachteil sind die hohen Kosten, Probleme bei der Verkehrsführung während der Bauphase und der möglicherweise unumgängliche Abriss von weiteren Gebäuden in den Ortsdurchfahrt Gaisbeuren, um den Bau ausführen zu können. Es ist noch nicht geklärt, ob ein Tunnel durch Gaisbeuren möglich ist. Bisher ist bekannt, dass schwierige geologische Verhältnisse vorliegen könnten. Darüber hinaus gibt es in der Gegend um Gaisbeuren große Grundwasserströme und Moorgebiete. Vor allem bei Bündnis 90/Die Grünen war die Tunnellösung in der Vergangenheit umstritten.
       
    2. Westumfahrung
      Westumfahrung zwischen Reute und Gaisbeuren. Diese Variante tauchte erstmals 1969 mit einer Linienbestimmung von Günzburg über Ulm und Ravensburg nach Friedrichshafen auf. Die Linienbestimmung für eine Westumfahrung ist entsprechend veraltet. Inzwischen entstanden an den Ortsrändern von Gaisbeuren und Reute neue Baugebiete. Der Vorteil ist eine gute Bündelung der Verkehre mit einer hohen Entlastungswirkung für die Orte Gaisbeuren und Enzisreute, selbst Reute wird noch entlastet (vom Ausweichverkehr). Der Nachteil ist die Führung zwischen Reute und Gaisbeuren in einem Bereich, in dem die Orte nahe zusammengewachsen sind. Das ist zwar kein Ausschlusskriterium, allerdings würden voraussichtlich zahlreiche und teure Lärmschutzeinrichtungen notwendig, um die gesetzlichen Lärmgrenzwerte einzuhalten. Eine Abgasbelastung ist dagegen kein großes Problem, da sich Abgasbelastungen außerorts schnell verflüchtigen während Abgasbelastungen innerorts sich aufgrund der Bebauung ansammeln und dort zu einer massiven Beeinträchtigung führen können. Die Westtrasse führt durch ein Anmoor mit Gewässern und Überschwemmungsflächen. Vor allem bei den Bewohnern der Baugebiete am westlichen Ortsrand von Gaisbeuren und östlichen Ortsrand von Reute, sowie Bündnis 90/Die Grünen ist die Westumfahrung umstritten.
       
    3. Ostumfahrung
      Über die Ostumfahrung wurde bereits 1965 auf Gemeindeebene diskutiert. Damals verständigten sich die Gemeinden Gaisbeuren, Mittelurbach und Bad Waldsee auf die Osttrasse für den Neubau der B 30 von der Markungsgrenze Baindt - beim Egelsee - bis zum Urbachviadukt bei Bad Waldsee. Diese Variante ist noch heute möglich, da dieser Bereich kaum bebaut wurde und findet zudem in der Bevölkerung neben der Tunnellösung eine hohe Zustimmung. Für die Ostumfahrung waren in der Vergangenheit zwei Varianten im Gespräch. Beide haben gemeinsam, dass sie am heutigen Ausbauende auf Höhe des Egelsees weiter durch den Wald geführt, westlich an Dinnenried und Arisheim vorbei zum Urbachviadukt der Ortsumfahrung Bad Waldsee geführt hätten. Bei Arisheim hätte eine Variante weiter östlich, die andere weiter westlich vorbeigeführt. Der Vorteil liegt in einem guten Lärmschutz für die Orte Enzisreute, Gaisbeuren und Reute. Da Verkehrslärm in einem Winkel nach oben abstrahlt, ist durch die hohe Lage auch ein gewisser Schutz möglicherweise neuer Betroffener in Ankenreute, Arisheim, Dinnenried, Seeden und Wolpertsheim zu erwarten. Diese Orte würden unterhalb der Trasse liegen. Weitere Nachteile sind die hohe Inanspruchnahme von bisher unzerschnittener und unversiegelter Landschaft, sowie die möglicherweise niedrigste Verkehrswirksamkeit von allen Varianten. Das heißt in Gaisbeuren, Enzisreute und Reute verbleibt von allen Varianten der meiste Verkehr. Der starke Verkehr der L 285 durch Reute und Gaisbeuren kann durch die Ostumfahrung nicht aufgenommen werden. Zudem könnten sich die Verkehrsströme in Bad Waldsee ändern, so dass Verkehr, der heute über die Frauenbergstraße auf die B 30 in Richtung Ravensburg fährt, dann über die Wolfegger Straße verläuft. Bei Naturschützern und Bündnis 90/Die Grünen ist die Osttrasse wegen der hohen Inanspruchnahme der Landschaft umstritten.
       

    Für die Tunnellösung und die Westumfahrung liegt seit November 2010 ein Verkehrsplanungsgutachten der Ingenieursgesellschaft Dr. Brenner aus Aalen vor. Es wurde im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans 2025 der Stadt Bad Waldsee erstellt. Die Westumfahrung Gaisbeuren bietet dabei die größte Verkehrswirksamkeit und ist zudem in der Lage den Nachbarort Reute vom Durchgangsverkehr der L 285 zu entlasten - in dem im Zuge der B 30 neu für Reute eine Nordumgehung im Zuge der L 285 angestrebt und an die B 30 neu angebunden würde. Die Entlastungswirkung liegt für Enzisreute und Gaisbeuren bei 89 Prozent vom gesamten Verkehrsaufkommen. An zweiter Stelle folgt die Tunnellösung, die Enzisreute und Gaisbeuren noch um 82 Prozent vom gesamten Verkehrsaufkommen entlasten könnte, allerdings für den Nachbarort Reute - selbst bei einer Nordumfahrung im Zuge der L 285 - nur mäßig verkehrswirksam wäre. Die Ostumfahrung wurde nicht untersucht.
     

    Freihaltetrassen

    Über die ersten Freihaltetrassen wurde auf Gemeindeebene bereits 1978 diskutiert. Seit August 2011 liegen erneut neue Freihaltetrassen vor. Diese wurden vom Regierungspräsidium Tübingen erstellt. Es war vorgesehen diese bis zum Jahr 2014 im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee - Bergatreute zu verankern.

    Die Festlegung von Freihaltetrassen im Flächennutzungsplan bedeutet lediglich, dass mögliche Korridore von Bebauung freigehalten werden. Es bedeutet nicht, dass dort auch gebaut wird. Die endgültige Findung einer Linie wird erst mit der Aufnahme der Planung in der sogenannten Vorplanung bearbeitet. In diesem Zuge wird eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt.

     

    Bürgervorschläge

    Ideenwettbewerb Ortsumfahrung Gaisbeuren
    Für die Ortsumfahrung Gaisbeuren wurde bereits im Jahr 2005 ein Ideenwettbewerb ins Leben gerufen an dem jeder seinen Vorschlag einbringen kann und konnte.

    Neben einer möglichen zukünftigen Führung der B 30 im Bereich von Gaisbeuren können und konnten Vorschläge für eine mögliche zukünftige Führung der B 30 im Bereich von Enzisreute eingebracht werden. Teil der Aufgabenstellung ist und waren ebenfalls Vorschläge für eine mögliche zukünftige Anbindung der Landesstraße 285 aus den Räumen Bad Saulgau und Aulendorf. Damit verbunden könnte eine Ortsumfahrung für Bad Waldsee-Reute sein. Im aktuellen Regionalplan Bodensee Oberschwaben von 1996 ist das Ziel verankert die L 284 Aulendorf - Mochenwangen zu entlasten, in dem Verkehre der L 284 auf die L 285 und B 30 umgelenkt werden. Dadurch könnte unter Umständen auf einen Ausbau der L 284 verzichtet werden. Die L 284 ist zurzeit zwischen Aulendorf und Mochenwangen sehr schlecht ausgebaut. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben strebt darüber hinaus im Bereich von Gaisbeuren/Enzisreute eine neue Bündelungsachse für den Ost-West-Verkehr im Südosten von Baden-Württemberg bis hinein nach Bayern an. Demnach sollen u.a. Verkehre von der L 314 Bad Wurzach - Baienfurt auf die B 30 verlagert werden und so einerseits zu einer Entlastung der L 314 - vor allem von Bergatreute - führen. Andererseits durch die Bündelung der Ost-West-Verkehre zahlreiche weitere Straßen in der Region bis ins Allgäu und den Raum Biberach entlastet werden. Ingesamt könnten so 29 Dörfer, Gemeinden und Städte in den Regionen Bodensee-Oberschwaben und Donau-Iller entlastet werden. In diesem Zusammenhang steht eine mögliche Querspange von Enzisreute zur L 316, die jedoch nicht Teil der Aufgabenstellung war. Hierfür ist im aktuellen Regionalplan Bodensee-Oberschwaben von 1996 eine konkrete Freihaltetrasse vermerkt.

    Bis zum 8. Januar 2017 sind 18 Vorschläge/Varianten eingegangen. Bei den eingegangen Vorschlägen handelt es sich um Bürgervorschläge. Dabei konnten in der Regel alle Kriterien, die in der Planung zu berücksichtigen sind, nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden. Teilweise führen eingegangene Bürger-Vorschläge durch europäische Vogelschutzgebiete und hochrangige Wasserschutzgebiete oder berücksichtigen das Geländeprofil, die aktuelle Bebauung oder die technische Machbarkeit nicht. Zudem lagen keine Untersuchungen zu konkreten Trassen vor.

    Jeder Vorschlag/Variante kann und konnte anonym bewertet werden. Alle eingegangenen Vorschläge und Bewertungen wurden veröffentlicht und berücksichtigt. Die eingegangenen Vorschläge und Bewertungen sind insbesondere deshalb wertvoll, da sie zu einer Zeit vor dem großen Trassenstreit stattfanden und damit vernünftiger und objektiver sind.

    Die 18 Vorschläge/Varianten wurden in ein Geoinformationssystem (GIS) übernommen (Vektorlayer EPSG: 3857 - WGS 84 / Pseudo Mercator - kompatibel mit Google Maps, Bing Maps, OpenStreetMap, Stamen OSM):


    Von 2005 bis einschließlich 2016 gingen 18 Bürger-Vorschläge ein


    Zu fast jeden Vorschlag gibt es gute und schlechte Bewertungen. In der Auswertung wurde eine schlechte Bewertung mit -1 gewichtet, eine gute Bewertung mit +1. Die Bewertungspunkte wurden in einem weiteren Schritt je Vorschlag summiert. Die Bewertungsskala ist damit generell nach oben und unten offen, reicht nach der Auswertung jedoch von -5 bis +8. Vorschläge mit mehr als null Punkte sind mehrheitlich als gut bewertet worden (gelb und grün)


    Als sehr schlecht wurde die Nullvariante (Variante 12) bewertet, nach der keine Veränderung an der B 30 oder L 285 erfolgen sollte. Genauso schlecht wurde die große Tunnel-Lösung (Variante 16) bewertet. Nach dieser Variante wurde vorgeschlagen den Altdorfer Wald gemeinsam mit Enzisreute zu untertunneln, auch in Gaisbeuren sollte ein Tunnel entstehen. Untertunnelt werden sollte auch die L 285 in Reute und in Gaisbeuren.

    Schlecht bewertet wurde auch der Bestansausbau-Vorschlag die B 30 durch Enzisreute und Gaisbeuren autobahnähnlich auszubauen und in den Ortsmitten mit Kreisverkehren an das untergeordnete Straßennetz anzuschließen (Variante 11). Auch die L 285 in Reute und Gaisbeuren, wie die bestehende B 30 durch Gaisbeuren, auszubauen, wurde vorgeschlagen und stieß auf Ablehnung (Variante 11).

    Abgelehnt wurde auch eine Ostumfahrung von Enzisreute in den Varianten 7 und 8, eine Westumfahrung zwischen Reute und Gaisbeuren in den Varianten 7 und 8, eine Nordumfahrung von Reute in den Varianten 4, 5, 8 und 9 und eine große Ostumfahrung in der Variante 5. Auf wenig Gegenliebe stieß eine gemeinsame Untertunnelung des Altdorfer Waldes mit Enzisreute und von Gaisbeuren ohne Änderungen an der L 285 (Variante 15).
     


    Weitere Varianten wurden insgesamt als schlecht bzw. weniger gut bewertet:
    Die Variante 14 mit Tunnel in Enzisreute und Gaisbeuren und ohne Veränderung an der L 285, die Ost-Varianten 3 und 4, die West-Variante 6, die Süd-Variante 3 als Zubringer von Reute zur B 30 neu - jedoch ohne Umfahrung von Reute - und die Nord-Varianten 6 und 7.


    Mehrheitlich als gut bewertet wurden vor allem ortsnähere Ost-Varianten. Ingesamt positiv wurde eine Ostumfahrung von Enzisreute in Kombination mit Untertunnelung in Gaisbeuren (Variante 10) oder eine große Westumfahrung (Variante 2) gesehen. Auch eine Westumfahrung mit Lärmschutzdecke (eine Art Tunnel) zwischen Reute und Gaisbeuren (Variante 9) wurde mehrheitlich als gut bewertet, ebenso die Nord-Varianten 2 und 10 zur Umfahrung von Reute und Anbindung an die B 30 neu.


    Sehr gut bewerteten Bürgerinnen und Bürger die Ost-Variante 13 bei Enzisreute und Gaisbeuren, sowie die Nord-Variante 13 zur Umfahrung von Reute und Anbindung an die B 30 neu. Als alternative Anbindungen wurde die Nord-Variante 17 und Nord-Variante 1 als gut bewertet, wobei die Nord-Variante 1 nur in Kombination mit einer direkten Anbindung an die B 30 neu als positiv zu sehen ist - was in Kombination mit der Ost-Variante 13 jedoch nicht der Fall ist. Die Nord-Variante 13 hingegen berücksichtigt teilweise nicht die aktuelle Bebauung und das Geländeprofil, teilweise trifft dies auch auf die Nord-Variante 17 zu.

    Vorschlag

    Be-
    wertung

    B30

    L285

    Variante West

    Variante Mitte

    Variante Ost

    Variante Nord

    Variante Mitte

    Variante Süd

    1

    +5

    -

    -

    1

    1

    -

    -

    2

    +1

    2

    -

    -

    2

    -

    -

    3

    -2

    -

    -

    3

    -

    -

    3

    4

    -1

    -

    -

    4

    4

    -

    -

    5

    -3

    -

    -

    5

    5

    -

    -

    6

      0

    6

    -

    -

    6

    -

    -

    7

    -2

    7

    -

    7

    7

    -

    -

    8

    -4

    8

    -

    8

    8

    -

    -

    9

    +2

    9

    -

    -

    9

    -

    -

    10

    +1

    -

    10

    10

    10

    -

    -

    11

    -3

    -

    11

    -

    -

    11

    -

    12

    -5

    -

    12

    -

    -

    12

    -

    13

    +8

    -

    -

    13

    13

    -

    -

    14

      0

    -

    14

    -

    -

    -

    -

    15

    -1

    -

    15

    -

    -

    -

    -

    16

    -5

    -

    16

    -

    -

    16

    -

    17

    +3

    -

    -

    17

    17

    -

    -

    18

      0

    -

    -

    18

    -

    -

    -

     

    Planung


    Die Planung ruht zurzeit. Die Maßnahme befindet sich jedoch im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 und aktuellen Bedarfsplan der Bundesfernstraßen im Vordringlichen Bedarf und genießt aus Bundessicht höchste Priorität. Nach § 1 Fernstraßenausbaugesetz besteht ein gesetzlicher Planungsauftrag. Ziel des Bundes ist die Fertigstellung bis 2030 oder, dass bis dahin mit dem Bau begonnen wurde. Voraussetzung dafür ist, dass das Land Baden-Württemberg seiner Aufgabe zur Planung auch nachkommt.

     

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    Letzte Aktualisierung:
    Sonntag, 15. Januar 2017