Ortsumfahrung Ravensburg Bauabschnitt VI B 30 Ravensburg-Süd - Untereschach (“B 30-Süd”)
Istzustand
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Erste Planungen einer Ortsumfahrung für Ravensburg gehen auf 1936 zurück. Reichsminister für Verkehr Paul Freiherr von Eltz-Rübenach (bis 1937) und Julius Dorpmüller (ab 1937) befassten sich im Dritten Reich mit der damals als Reichsstraße 30 bezeichneten Straße.
Die B 30 ist auf diesem Abschnitt zurzeit nicht ausgebaut und verfügt teilweise über einen, teilweise über zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Vor allem in der Ortsdurchfahrt Ravensburg kommt es regelmäßig zu starken Behinderungen mit entsprechenden Rückstaus. Dies liegt zum Teil auch zahlreichen Ampelanlagen. Häufig kommt es zu Auffahrunfällen.
Das durchschnittliche, tägliche Verkehrsaufkommen beträgt in der Ortsdurchfahrt Ravensburg rund 25.800 Fahrzeuge/Tag bei einem Schwerverkehr (Fahrzeuge ab 3,5t) von rund 1.360 schwere Fahrzeuge/Tag. Vom Ortsausgang Ravensburg bis Oberhofen beträgt das durchschnittliche, tägliche Verkehrsaufkommen rund 20.200 Fahrzeuge/Tag bei einem Schwerverkehr (Fahrzeuge ab 3,5t) von rund 1.090 schwere Fahrzeuge/Tag. In der Ortsdurchfahrt Untereschach beträgt das durchschnittliche, tägliche Verkehrsaufkommen rund 9.800 Fahrzeuge/Tag bei einem Schwerverkehr von rund 400 schwere Fahrzeuge/Tag.
Dieser Abschnitt der B 30 ist seit Juli 2013 in Bau und befindet sich als laufend und fest disponiertes Projekt im Bundesverkehrswegeplan 2030 und im Bedarfsplan der Bundesfernstraßen von 2016. Eine erste Verkehrsfreigabe bei Untereschach ist im Jahr 2017 geplant. Die gesamte neue Strecke von Ravensburg-Süd bis Hegenberg soll bis 2018 befahrbar sein.
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B 30 Ravensburger Südstadt in Richtung Friedrichshafen. (28.04.2006)
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B 30 Ortseingang Ravensburg aus Richtung Friedrichshafen. (28.04.2006)
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B 30 die Gegenrichtung. Rückstau vor dem Ortseingang Ravensburg. (28.04.2006)
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B 30 zwischen Untereschach und Ravensburg in Fahrtrichtung Ravensburg auf Höhe von Torkenweiler und der Abzweigung nach Mariatal. (28.04.2006)
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Bundesverkehrswegeplanung (Siehe Geschichte zum besseren Verständnis)
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Jahr
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Dringlichkeit
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Geplante Ausbauart
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Erläuterungen
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1926
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Erste Kategorie
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Allgemeine Verbesserungen
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Kraftwagenstraßenprogramm der Weimarer Republik
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1936
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Erste Planung Ortsumfahrungen im Schussental. Die “B 30-Süd” gehört nicht zu diesen Plänen!
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1937
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Verlegung von Ravensburg bis Untereschach mit Streckenführung durch die Weißenauer Straße in Ravensburg.
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1950
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Keine Kategorisierung
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2-streifiger Ausbau
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Zehnjahresplan für die Bundesfernstraßen
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1957
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“Blaues Netz”
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2-streifiger Ausbau
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Ausbauplan für die Bundesfernstraßen vom 27. Juli 1957
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1969
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Keine Kategorisierung
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4-streifiger Neubau
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Linienbestimmung von Günzburg über Ulm nach Friedrichshafen
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1970
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Stufe I
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4-streifiger Neubau
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Gesamtverkehrswegeplan für die Bundesrepublik Deutschland
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1971
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Teilweise 2-streifiger, teilweise 4-streifiger Aus- und abschnittsweiser Neubau der Ortsdurchfahrt Weingarten und Ravensburg
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1971
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Stufe I
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4-streifiger Neubau
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1. Bedarfsplan vom 30. Juni 1971
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1973
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Stufe I
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4-streifiger Neubau
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Bundesverkehrswegeplan 1973
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1976
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Ia “möglicher weiterer Bedarf”
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2-streifiger Neubau 4-streifiger Ausbau
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2. Bedarfsplan vom 05. August 1976
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1979
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Stufe I (Vordringliche Planungen)
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4-streifiger Neubau
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Bundesverkehrswegeplan 1980
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1980
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Stufe I (Vordringliche Planungen)
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4-streifiger Neubau
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3. Bedarfsplan vom 25. August 1980
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1985
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Laufendes Vorhaben
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4-streifiger Neubau
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Bundesverkehrswegeplan 1985
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1986
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Laufendes Vorhaben
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4-streifiger Neubau
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4. Bedarfsplan vom 21. April 1986
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1992
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Laufendes Vorhaben
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4-streifiger Neubau
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Bundesverkehrswegeplan 1992
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1993
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Laufendes Vorhaben
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4-streifiger Neubau
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5. Bedarfsplan vom 15. November 1993
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2003
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Laufendes Vorhaben
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4-streifiger Neubau
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Bundesverkehrswegeplan 2003
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2004
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Laufendes Vorhaben für den Vordringlichen Bedarf
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4-streifiger Neubau
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6. Bedarfsplan vom 04. Oktober 2004
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2013
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Baubeginn
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2016
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Laufendes Vorhaben
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4-streifiger Neubau
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Bundesverkehrswegeplan 2030
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2016
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Laufendes Vorhaben
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4-streifiger Neubau
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7. Bedarfsplan vom 23. Dezember 2016
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2-bahniger Neubau mit insgesamt 4 Fahrstreifen
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Projekt:
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BVWP 2030 ohne Nummer (Projekt wurde nicht neu untersucht) BVWP 2003 Projekt-Nr. BW6513, 08897220 40 Lage: TK 8223
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Ziele:
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Entlastung der Ortsdurchfahrten im mittleren Schussental, insbesondere von Ravensburg und Untereschach, dort Minderung der Unfallrisiken und Umweltbelastungen, Erhöhung der Verkehrssicherheit, Abbau von Kapazitätsengpässen, wichtiger Baustein im “Planungsfall 7.5” zur Neuordnung der Verkehre im nördlichen Bodenseeraum mit Bündelung der Verkehre auf die B 30 neu und B 31 neu mit Entlastung von B 30 alt, B 31 alt, B 33 und B 467, Verbesserung der Verbindung innerhalb des gemeinsamen Oberzentrums der Region Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten, Verbesserung der Anbindung der Region mittlerer Bodensee nach Norden zu den Oberzentren Ulm/Neu-Ulm und in Fortführung zur Metropolregion Stuttgart (Kernnetz der Bundesfernstraßen Deutschlands - Verbindungsfunktionsstufe I).
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Zuständigkeit:
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Regierungspräsidium Tübingen Referat 47.3 - Straßenbau Süd Projektseite
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Status:
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In Bau seit 03. Juli 2013 Komplette Verkehrsfreigabe 2018 geplant
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Dringlichkeit:
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Laufend und fest disponiert
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Länge
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5,529 km (3,350 km 2-bahnig; 2,179 km 1-bahnig) 2,390 km Anschlüsse und kreuzende Straßen
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Baukosten:
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82,0 Mio. Euro (Stand: 2014) 80,7 Mio. Euro (Stand: 2013) 63,1 Mio. Euro (Stand: 2012)
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Planung:
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1969 Linienbestimmung mit Führung westlich der bestehenden Trasse
1979 Fertigstellung des 1. Planfeststellungsbeschlusses.
2001 Der 1. Planfeststellungsbeschluss wird aufgrund von Klagen nicht rechtskräftig. Beginn des 2. Planfeststellungsverfahrens.
2003 1. Planauslegung
2004 Erörterungsverhandlung im Februar 2004. Erneute Einleitung des Planfeststellungsverfahrens mit den Änderungen.
2005 2. Planauslegung Neuer Planfeststellungsbeschluss und Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses von 1979.
2006 3. Planauslegung Planfeststellungsbeschluss erlangt Rechtskraft. |
Planfeststellung:
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1979 1. Planfeststellungsbeschluss liegt vor
08.12.2005 2. Planfeststellungsbeschluss liegt vor
23.02.2006 2. Planfeststellungsbeschluss erlangt Rechtskraft |
Baubeginn:
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03. Juli 2013 |
Bauvorbereitung:
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21.12.2006 Beginn der Schussenverlegung.
2007 Verlegung einer Gasfernleitung. Fertigstellung der Schussenverlegung.
2008 Bepflanzung der verlegten Schussen.
2009 Verfüllung des ehemaligen Schussenbettes. Einbau von zwei Stahlfertigteildurchlässen für Seitenzuflüsse zur Schussen.
2010 Rekultivierung der ehemaligen Baindter Steige und Vorschüttungen aus dem ausgebauten Material.
2011 Ergänzende Baugrunduntersuchungen. |
Bauabschnitte:
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Bauabschnitt 1 (BA 1): AS Ravensburg-Süd - AS Karrer
Bauabschnitt 2 (BA 2): AS Karrer - B 30alt westl. Untereschach
Bauabschnitt 3 (BA 3): B 30alt westl. Unterschach - B 467 |
Verkehrsfreigabe:
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Verkehrsfreigabe voraussichtlich 2018
Teilfreigaben: BA 1: voraussichtlich 2018 BA 2: voraussichtlich 2017 BA 3: voraussichtlich 2018 |
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Bauwerke:
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600m Grundwasserwanne mit Bahn- und Straßenüberführung
10 Brücken
4 Stahlfertigteildurchlässe
3 Regenklär- und Rückhaltebecken
3.500 m² Lärmschutzwände |
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Bewertung des Bundesministeriums für Verkehr (BVWP 2003)
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NKV
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3,9
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VWN
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15,267 Mio. Euro
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URE
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3 Punkte (mittleres Umweltrisiko)
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RWA
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2 Punkte (mittlere Bedeutung für die Region) 1 Punkt (geringe Bedeutung für die Stadt und Ortschaften)
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Bewertung des Landes Baden-Württemberg
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Priorität:
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2013 Keine Anmeldung des Landes für den Bundesverkehrswegeplan 2015. Der Bund werde das Projekt als laufendes Projekt von sich aus berücksichtigen, so die Begründung des Landes.
2012 Gruppe 1 mit Baubeginn ab 2014
2007 A2 bis 2015 (Dringlichkeitsteil A Priorität 2)
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Einstufung:
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Landesentwicklungsachse Bodensee-Oberschwaben: b) Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten - Bad Waldsee - (Biberach an der Riß)
“In den Landesentwicklungsachsen sollen die für den großräumigen Leistungsaustausch notwendigen Infrastrukturen gebündelt und so ausgebaut werden, dass zwischen den Verdichtungsräumen sowie den Oberzentren unter Einbeziehung von Mittelzentren leistungsfähige Verbindungen gewährleistet sind.” (Landesentwicklungsplan 2002)
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Regionalplanung
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Einstufung:
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Regionalverband Bodensee-Oberschwaben
“Zur Entwicklung innerhalb der Region und zum Anschluss der Region an die benachbarten Wirtschaftsräume im In- und Ausland ist das Straßennetz weiter zu verbessern. Vorrangig sind die großräumigen und überregionalen Straßenzüge des Fernstraßennetzes leistungsfähig auszubauen, um den Verkehr zu bündeln und Städte und Gemeinden vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Begründung: Die Hauptachse Oberschwabens, Friedrichshafen - Ravensburg - Biberach - Ulm verbindet den Wirtschaftsraum Ravensburg / Friedrichshafen mit dem Wirtschaftsraum Ulm / Neu-Ulm und den dortigen Anschlüssen an das Autobahnnetz bzw. an das Fernstreckennetz der Deutschen Bundesbahn. Nach dem Bundesverkehrswegeplan soll bis zum Jahr 2010 die A 96 Memmingen-Lindau und die B 31 Stockach-Lindau durchgehend fertiggestellt sein. Im großräumig bedeutsamen Netz wird es zu diesem Zeitpunkt immer noch große Lücken im Zuge der B 30 (4-spuriger Ausbau südlich von Biberach), geben. Leistungsfähige Verbindungen zwischen den zentralen Orten im Straßennetz der Kategorie I sind in der Region großenteils nicht gewährleistet. Außerhalb und insbesondere innerhalb der Ortschaften kommt es immer wieder zu Engpässen und Staus auf den wichtigen Verbindungen der Region. Dies trifft besonders auf Bundesfernstraßen mit hoch belasteten Ortsdurchfahrten wie B 31, B 30, B 33 und teilweise B 32 zu.
Vorschlag: Umfahrung Ravensburg/Weingarten mit den Abschnitten Baindt (Egelsee)-Niederbiegen und Ravensburg/B 33 -Ravensburg/Eschach”
Regionalplan 1996 (immer noch aktuell)
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Gesamtwirtschaftlicher Nutzen
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Bundesverkehrswegeplan 2030 Bewertung des Bundes
Das Projekt wurde nicht neu bewertet, da es bereits in Bau war.
Alte Bewertungen
Bundesverkehrswegeplan 2003 Bewertung des Bundes
Durch die Realisierung des Projekts BW6513 ergeben sich die nachfolgend jährlichen volkswirtschaftlichen Nutzen.
Nutzen-Kosten-Rechnung
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1 Projektnutzen
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Jährliche Einsparungen in Mio. EUR
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1.1 Transportkostensenkungen
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9,141
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1.2 Kosten der Wegeerhaltung
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-0,350
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1.3 Beiträge zur Sicherheit
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2,664
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1.4 Verbesserung der Erreichbarkeit
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5,574
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1.5 Regionale Effekte
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0,054
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1.6 Umwelteffekte
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0,264
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1.7 Hinterlandanbindung von Häfen
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0,000
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1.8 Induzierter Verkehr (Verkehrszunahme)
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-2,079
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Summe der Projektnutzen
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15,268
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2 Investitionskosten
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Jährliche Kosten in Mio. EUR
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Investitionskosten der Wege
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3,947
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3 Nutzen-Kosten-Differenz
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11,321
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Nutzen-Kosten-Verhältnis
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3,9
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Umweltschutz
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Bundesverkehrswegeplan 2030 Bewertung des Bundes
Das Projekt wurde nicht neu bewertet, da es bereits in Bau war.
Alte Bewertungen
Gesamtbewertung
Die Verlegung der Schussen im Zuge des Teilprojekts 08897220 40 (RV - Eschach) bedeutete sowohl für die Naturschützer als auch für die Wasserwirtschaft eine einmalige Chance, da der Fluss um 1850 ausgebaut und stark begradigt wurde. Der Bau der B 30 neu zwischen Ravensburg-Süd und Eschach (“B 30-Süd”) beinhaltete die Renaturierung des Flusses Schussen mit zahlreichen Auen, auch wenn dies als höchstes ökologisches Risiko angesehen wurde.
Bundesverkehrswegeplan 2003 Bewertung des Bundes
Die Umweltrisikoeinschätzung im Zusammenhang mit dem Bundesverkehrswegeplan 2003 kam zum Ergebnis, dass das Projekt BW6513 ein mittleres Umweltrisiko darstellt.
Betroffen sind im Umfeld bis 10 km 39,9 Hektar FFH-Gebiete und 94,4 Hektar Landschaftsschutzgebiete. Im weiteren Umfeld ab 10 km Entfernung sind 1,7 Hektar FFH-Gebiete und 4,3 Hektar Landschaftsschutzgebiete betroffen.
Für die weitere Untersuchung wurde ein Untersuchungsraum mit 1 km Breite und eine Trassenbreite von 50m herangezogen, so dass folgende Umweltrisiken ermittelt wurden:
- Auf 2,0 % der Fläche besteht ein sehr hohes Umweltrisiko
- Auf 31,0 % der Fläche besteht ein hohes Umweltrisiko
- Siedlungsbereiche sind zu 22,0 % betroffen und aus umweltökologischer Sicht nicht bewertungsrelevant.
- Eine erhebliche Beeinträchtigung von FFH-Gebiet 8223-301 (Schussen und Schmalegger Tobel) kann nicht ausgeschlossen werden.
Die Gutachter gaben folgende Vorschläge:
- Zur Vermeidung bzw. weitgehenden Minimierung entsprechender Umweltrisiken sind die Bauwerke im Zuge der Gewässerquerungen ausreichend zu bemessen.
- Das Projekt BW6513 soll nur dann in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden, wenn zwingende Gründe des öffentlichen Interesses bestehen. Ansonsten sei der Neubau nicht vertretbar.
- Insbesondere im Bereich der Parallelführung zur Schussen auf Höhe des Klosters Mariatal seien Optimierungen der Streckenführung zwingend zu prüfen, da die Schussen in unerträglichem Maße durch die Realisierung des Projekts BW6513 betroffen sei.
Das Projekt BW6513 hat Auswirkungen auf das FFH-Gebiet 8223-301 (Schussen und Schmalegger Tobel) und wie bereits oben genannt auf zahlreiche Schutzgebiete, weshalb eine besonders umweltverträgliche Planung nötig war.
Einzelbewertung
Nach der Bewertungsmethodik des Bundesverkehrswegeplanes 2003 ergab sich bei der Umweltrisikoeinschätzung (URE) für Teilprojekt 08897220 40 (RV - Eschach) alleine dadurch, dass auf der neuen Straße über 25 000 Fahrzeuge täglich fahren werden, ein hohes Umweltrisiko.
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Raumwirksamkeitsanalyse
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Bundesverkehrswegeplan 2030 Bewertung des Bundes
Das Projekt wurde nicht neu bewertet, da es bereits in Bau war.
Alte Bewertungen
Bundesverkehrswegeplan 2003 Bewertung des Bundes
Gesamtbewertung
Die Raumwirksamkeitsanalyse im Zusammenhang des Bundesverkehrswegeplanes 2003 kam zum Entschluss, dass das Projekt BW6513 lediglich durch erreichbarkeitsverbessernde Wirkung zur Stärkung des Systems der zentralen Orte beiträgt und somit von mittlerer Bedeutung ist. Die höchste Punktzahl wird dabei auf der Relation Überlingen - Flughafen Friedrichshafen erreicht. Damit leiste Projekt BW6513 einen Beitrag zur Entwicklung eines durch keine Strukturschwäche geprägten Teilraumes. Im bundesweiten Vergleich bestehe auf dieser Relation im Jahr 2015 sehr starke Erreichbarkeitsdefizite.
Begründung des Bundesministeriums: “Das Projekt mit verkehrlich regionaler Bedeutung BW6513 verbessert durch seine Netzwirkung insbesondere die Anbindung von Überlingen (Mittelzentrum) und Flughafen Friedrichshafen. Es leistet damit einen Beitrag zur Entwicklung eines durch keine Strukturschwäche geprägten Teilraumes. Im bundesweiten Vergleich bestehen auf dieser Relation im Jahr 2015 sehr starke Erreichbarkeitsdefizite. Das Projekt BW6513 hat für die Entlastung von Ortsdurchfahrten eine geringe Bedeutung. Zu Bewertungsabschlägen führen darüber hinaus Zunahmen der täglichen Verkehrsmenge, die auf 19% über einer Länge von 6,7 km auftreten werden. Darunter befinden sich auch Abschnitte, die mittlere bis hohe Handlungspotentiale aufweisen. Ohne Maßnahmen sind hohe tägliche Verkehrsmengen auf einer Länge von 0,7 km in städtischen Randlagen und 2,8 km in Dörfern zu erwarten. Die täglichen Verkehrsmengen werden mit Maßnahmen auf einer Länge von insgesamt 7,4 km abnehmen. Die Entlastung ist dabei auf 0,2 km sehr stark, auf 4,8 km mittel, auf 2,4 km gering. In den entlasteten Streckenabschnitten verbleiben auf 2,2 km tägliche Verkehrsmengen in mittlerer Höhe und auf 5,2 km tägliche Verkehrsmengen in verträglicher Höhe. Die täglichen Verkehrsmengen werden auf einer Länge von insgesamt 1,7 km ansteigen. Die Zunahme ist dabei auf 1,7 km sehr hoch. Von diesen Strecken verlaufen 0,2 km durch städtische Randlagen und 1,5 km durch Dörfer. Zusätzliche Belastungen werden dazu führen, dass das Niveau der täglichen Verkehrsmengen sich auf 1,7 km Länge hoch einstellen wird.
Einzelbewertung
Nach der Bewertungsmethodik des Bundesverkehrswegeplanes 2003 ergibt sich bei der Raumwirksamkeitsanalyse (RWA) für Teilprojekt 08897220 40 (RV - Eschach) eine hohe Bedeutung, da die Ravensburger Südstadt erheblich vom Durchgangsverkehr entlastet wird.
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Verlauf
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Die “B 30-Süd” wird in drei Bauabschnitten gebaut:
- Bauabschnitt 1 (BA 1) verläuft von der AS Ravensburg-Süd bis zur neu zu bauenden AS Karrer
- Bauabschnitt 2 (BA 2) verläuft von der AS Karrer bis B 30alt westlich von Untereschach
- Bauabschnitt 3 (BA 3) verläuft von der B 30alt westlich von Unterschach bis zur B 467 bei Hegenberg
Die neue Straße verläuft von der Anschlussstelle Ravensburg-Süd aus an Mariatal, Oberzell und Untereschach vorbei bis zur B 467 bei Hegenberg. Die Bahnlinie wird bei Weißenau in einer Grundwasserwanne unterquert. Die Schussen wurde auf einer längeren Strecke verlegt. Die neue Straße verläuft in diesem Bereich im alten Bett der Schussen. Beim Gewerbegebiet Karrer (bei Oberzell) ist die neue Anschlussstelle Karrer vorgesehen. Von hier aus könnte die B 30 später bis Friedrichshafen weitergebaut werden. Dieser erste Bauabschnitt (BA 1) wird 2-bahnig mit je zwei Fahrstreifen je Richtung (autobahnähnlich) ausgebaut.
Ab dem Gewerbegebiet Karrer erfolgt in Richtung Tettnang lediglich ein 1-bahniger Weiterbau mit einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Untereschach wird im Westen umfahren. Es erfolgt ein Anschluss an die B 30 alt und eine Weiterführung der neuen Trasse zur bestehenden B 467 bei Hegenberg. Der Streckenabschnitt vom Gewerbegebiet Karrer bis zur B 30 alt bei Untereschach wird als B 30 neu erbaut und als B 30 gewidmet, der anschließende Streckenabschnitt - bis zur bestehenden B 467 - wird als B 467 neu erbaut und als B 467 gewidmet. Bei Untereschach ist eine große mehrstreifige Kreuzung mit der bestehenden B 30 vorgesehen. Im Bereich der Verknüpfung der B 467 neu mit der B 467 alt bei Hegenberg ist eine Verschwenkung der Fahrbahn vorgesehen.
Nach dem Bau werden die B 30 alt und B 467 alt voraussichtlich zu Kreisstraßen abgestuft. Der Anschluss der B 30 alt an die B 467 alt, zwischen Untereschach und Oberhofen, wird wegen der voraussichtlich erheblichen Verkehrsabnahme teilweise rekultiviert.
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Planungsfall 7
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Der Planungsfall 7 verfolgt das Ziel die Verkehre im nördlichen Bodenseeraum auf eine gemeinsame Achse von B 30 neu und B 31 neu zu bündeln und somit die B 30 alt, B 31 alt, B 33 und B 467 zu entlasten. Die B 467 Querspange Tettnang ist Teil dieser Planung.
Die B 30 neu Ravensburg - Friedrichshafen und B 31 neu Meersburg - Friedrichshafen stellen die neuen Bündelungsachsen dar. Die B 467 soll im Abschnitt Tettnang - Ravensburg entlastet werden. Davon würden Langentrog und Liebenau profitieren. Die B 30 neu erhält zusammen mit der B 31 neu eine zentrale Bündelungsfunktion im nördlichen Bodenseeraum - im Dreieck Ravensburg - Tettnang - Meckenbeuren - Friedrichshafen - Markdorf. In der Planung der Ost-Umfahrung bei Meckenbeuren, im Zuge der B 30 neu, ist die B 467 Querspange Tettnang integriert, bei anderen Planfällen kommt sie zusätzlich hinzu.
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Planung
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- 1936 wurde eine erste Planung für die Umgehung der Orte Ravensburg, Weingarten und Baienfurt vorgenommen. Mit der Einstellung aller Arbeiten im Kriegsjahr 1942 fanden auch die Planungen für die Ortsumfahrung ein Ende.
- 1979 wurde die Ortsumfahrung Ravensburg erstmals planfestgestellt und die Linie bestimmt.
- 2001 wurde ein erneutes Planfeststellungsverfahren eingeleitet, da der Planfeststellungsbeschluss von 1979 aufgrund von Klagen nicht rechtskräftig wurde.
- Die ersten Pläne lagen vom 28.01.2003 bis 27.02.2003 öffentlich aus.
Deren Erörterung fand am 10. und 11.02.2004 statt.
- Die zweite öffentliche Planauslegung erfolgte vom 17.01.2005 bis 16.02.2005.
Deren Erörterung fand am 30.05.2005 statt.
- Am 08.12.2005 wurde der Planfeststellungsbeschluss fertiggestellt und in Ravensburg von Tübingens Regierungspräsident Hubert Wicker überreicht.
- Schließlich lagen die Pläne noch einmal vom 09.01.2006 bis 23.01.2006 öffentlich aus. Der Planfeststellungsbeschluss erlangte am 23.02.2006 Rechtskraft, nach dem keine Klage eingegangen war. Im Anschluss wurden die detaillierten Baupläne erstellt.
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Was hat sich gegenüber den ersten Plänen geändert?
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- Ausgleichsflächen, die wichtige landwirtschaftlicher Flächen betrafen, wurden reduziert.
- Im gleichen Zuge wurden die Ausgleichsflächen an anderen Stellen erheblich erweitert.
- Die zu verlegende Schussen erhielt ein größeres, naturnahes Bett.
- Der Lärmschutz wurde erheblich verbessert.
- Zukünftige Fußgänger-, Radfahrer- und Landwirtschaftswege wurden verbessert.
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Vor dem Bau
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Baugrunduntersuchung Bereits in den frühen Planungsphasen wurden Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Der Baugrund besteht teilweise aus organischen jungen Talablagerungen der Schussen mit Auenlehmen und Flusskies über würmeiszeitlichen Schmelzwassersedimenten und Beckentonen. Darunter liegen in 50 bis 70 Metern Tiefe Moränenablagerungen und Molasseschichten des Teritärs. Das obere Talauen-Grundwasser liegt stellenweise nur 1 bis 2 Meter unter dem Gelände. Ein weiteres Grundwasservorkommen liegt unter den Beckensedimenten in den Moräne- und Molasseschichten. Dieses Wasser ist teilweise mit einem Überdruck von mehr als 10 Metern über Gelände artesisch gespannt.
Bund zahlte nichts für Baugrundstücke Vor dem Bau führte die Stadt Ravensburg Verhandlungen mit betroffenen Grundstückseigentümern. Ergebnis davon war, dass die Stadt Ravensburg auf eigene Kosten rund 60 Hektar Bau- und Ausgleichsgrundstücke aufkaufte und den betroffenen Landwirten Tauschflächen notariell zusichern ließ.
Immer wieder Verschiebung des Baubeginns
- 2006
Kurz nach dem der Planfeststellungsbeschluss Anfang 2006 Rechtskraft erlangte, wurde vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg im März 2006 von der SPD versprochen, dass mit dem Bau noch 2006 begonnen werde. Nach der Landtagswahl wurde vom Bund keine Auskunft mehr gegeben und der Baubeginn offen gelassen. Erst Ende Oktober 2006 wurde mit der Aufnahme in den Investitionsrahmenplan 2006-2010 ein Zeichen gesetzt, dass der Bund doch noch bauen möchte und der Baubeginn vom Land mit 2007 angegeben.
- 2007
Auch der Termin in 2007 konnte nicht eingehalten werden und der Baubeginn auf 2008 festgelegt. Kurz darauf war von frühestens Anfang 2009 die Rede, was dann auf Ende 2009 korrigiert wurde.
- 2008
Ab 2008 war von einem Baubeginn in 2010 die Rede. Mit dem Einhergang einer schweren weltwirtschaftlichen Krise legte die Bundesregierung Ende 2008 ein Konjunkturpaket I auf, das auch zusätzliche Verkehrsinvestitionen vorsah. Allerdings sah das Land Baden-Württemberg keinen Bedarf für eine Aufnahme der B 30 in dieses Programm. Auch aus den Mehreinnahmen durch die Lkw-Maut-Erhöhung Ende 2008 wurden keine Gelder für die “B 30-Süd” bereit gestellt.
- 2009
Anfang 2009 legte die Bundesregierung aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise das Konjunkturpaket II auf, das wieder Verkehrsinvestitionen vorsah. Zwar sah diesmal das Land Baden-Württemberg einen Bedarf für die “B 30-Süd” und meldete das Projekt an, allerdings wurde es vom Bund nicht berücksichtigt.
Nach den Jahren der Enttäuschung und zur Setzung eines Zeichens überbrachte am 18. Juni 2009 der Bundestagsabgeordnete Dr. Andreas Schockenhoff (CDU) dem Bundesverkehrsminister ein Paket der Stadt Ravensburg. Mit darin enthalten war ein Spaten. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) zeigte sich wenig erfreut.
Da die Konjunkturpakete Maßnahmen anstießen, diese aber nicht immer durchfinanzieren, wurden die Straßenbauhaushalte in den kommenden Jahren zusätzlich belastet. Neubeginne erschienen dadurch unrealistisch.
- 2010
Im März wurde die alte B 30 zwischen Baindt und Marsweiler rekultiviert. Als weitere bauvorbereitende Maßnahmen wurden Teile des dort ausgebauten Materials für Dammschüttungen bei Weißenau und dem Gewerbegebiet Karrer verwendet. Der Baubeginn wurde auf 2012 verschoben.
- 2011
Die “B 30-Süd” wurde nicht in den Entwurf des Bundeshaushalts 2012 aufgenommen und der Baubeginn auf 2013 verschoben. Später kündigt die in 2011 neu gewählte grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg an, dass sie vor dem Baubeginn von neuen Projekten zunächst alle im Bau befindlichen Projekte im Land fertigstellen möchte. Ein Baubeginn schien bis zum Jahr 2015 ausgeschlossen und bis 2018 unwahrscheinlich.
- 2012
Im Sommer erstellte die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg eine Prioritätenliste für den Baubeginn der baureifen Bundesfernstraßenprojekte im Land. Mit dieser Liste legte die Landesregierung die Reihenfolge fest, nach der mit dem Bau der Projekte begonnen werden sollte. In die erste Kategoriegruppe wird die “B 30-Süd” eingestuft. Die Landesregierung nimmt nun an, dass ab dem Jahr 2014 mit dem Bau begonnen werden kann.
Im Herbst beschließt der Deutsche Bundestag den Bundeshaushalt 2013. Im Entwurf des Bundeshaushalts ist die “B 30-Süd” nicht enthalten. Allerdings wird die “B 30-Süd” in das nachträglich aufgelegte Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II aufgenommen. Für das Jahr 2013 werden eine Million Euro bereitgestellt. Der Spatenstich konnte damit im Jahr 2013 erfolgen.
Bauvorbereitende Maßnahmen mit Pauschalmitteln, damit der Planfeststellungsbeschluss nicht verjährte Um ein Zeichen zu setzen, dass vor dem Jahr 2010 mit dem Bau begonnen werde, startete am 21. Dezember 2006 - im Jahr der Landtagswahl in Baden-Württemberg - die erste bauvorbereitende Maßnahme mit der Schussenverlegung, die im April 2007 abgeschlossen wurde. Diese etwa 4 Millionen Euro teure vom Land Baden-Württemberg eingeleitete Maßnahme wurde aus sogenannten Pauschalmitteln des Bundes finanziert. Das vom Land gesetzte Zeichen eines schnellen Baubeginns erwies sich als nicht haltbar. Zusammen mit der Stadt Ravensburg wurden bis 2009 für rund 8 Millionen Euro weitere Vorleistungen erbracht. Dies entsprach über 20 Prozent der ursprünglich kalkulierten Baukosten. 2010 erfolgten zudem Dammschüttungen als weitere bauvorbereitende Maßnahme. Mit den bauvorbereitenden Maßnahmen wurde vor dem offiziellen Spatenstich erzielt, dass die “B 30-Süd“ planungsrechtlich als begonnene Maßnahme gilt. Damit konnte der Planfeststellungsbeschluss nicht mehr verjähren.
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Der Bau
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Spatenstich “B 30-Süd” am 3. Juli 2013
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 Begrüßung: Hanspeter Brehme, Regierungspräsidium Tübingen
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 Ansprache: Dr. Andreas Scheuer (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr
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 Ansprache: Dr. Andreas Scheuer, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr
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 Ansprache: Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen), baden-württembergischer Minister für Verkehr und Infrastruktur
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 Ansprache: Dr. Daniel Rapp, Oberbürgermeister Ravensburg
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 Spatenstich: Von links nach rechts Hanspeter Brehme (Regierungspräsidium), Martin Gerster MdB (SPD), Dr. Daniel Rapp, Winfried Hermann (Grüne), Dr. Andreas Schockenhoff MdB (CDU), Dr. Andreas Scheuer MdB (CSU), Agnieszka Brugger MdB (Grüne), am rechten Bildrand Manfred Lucha MdL (Grüne)
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Warten auf dem Spatenstich Nach dem der Planfeststellungsbeschluss am 23. Februar 2006 Rechtskraft erlangte, wurde lange darauf gewartet, dass die Bundesregierung die nötigen Gelder für den Bau frei gibt.
Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) hatte bei einem Besuch in Friedrichshafen - bereits im Jahr 2003 - versprochen, dass das Geld zur Verfügung stehe und sofort nach der Planfeststellung mit dem Bau begonnen werden könne. Doch erst im Herbst 2012 bewilligte der Bund die erste Rate für das Jahr 2013.
Der erste Spatenstich erfolgte am 3. Juli 2013 durch den Parlamentarischen Staatssekretär bei Bundesminister für Verkehr, Dr. Andreas Scheuer (CSU), im Beisein des baden-württembergischen Verkehrsministers Winfried Hermann (Bündnis 90/ Die Grünen).
Geplanter Bauablauf Die “B 30-Süd” wird in drei Bauabschnitten gebaut:
- Bauabschnitt 1 (BA 1): AS Ravensburg-Süd bis zur neu zu bauenden AS Karrer
- Bauabschnitt 2 (BA 2): AS Karrer bis B 30alt westlich von Untereschach
- Bauabschnitt 3 (BA 3): B 30alt westlich von Unterschach bis zur B 467 bei Hegenberg
Der Bau der “B 30-Süd” startete am 3. Juli 2013 mit dem Baubeginn an BA 2, da sich nach dessen Fertigstellung im Bereich von Untereschach bereits eine Verkehrsentlastung auf der K 7981 ergibt. BA 2 soll voraussichtlich 2017 fertiggestellt werden - ursprünglich war die Verkehrsfreigabe im Jahr 2016 geplant.
Im Anschluss werden die BA 1 und BA 3 realisiert. Mit der Verkehrsfreigabe wird voraussichtlich im Jahr 2018 gerechnet. Mit der Gesamtfertigstellung der “B 30-Süd” einschließlich Bepflanzungs-, Ausgleichs- und Rückbaumaßnahmen wird in 2019 gerechnet.
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